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Arten der Adoption

Bei einer Adoption soll zwischen dem Adoptierenden und dem Angenommenen (Adoptierten) ein „Eltern-Kind“ Verhältnis geschaffen werden. Und zwar ohne Rücksicht auf biologische Abstammung. Sie schafft also im Grunde ein Verwandtschaftsverhältnis „aus dem Nichts“.

Die Adoption spielt dabei in vielen gesellschaftlichen und zwischenmenschlichen Bereichen eine wichtige Rolle und kommt in verschiedenen Formen und Unterarten mit spezifischen Regelungen daher. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Typen der Adoption vor.

Stiefkindadoption

Zu einer Stiefkindadoption kommt es, wenn nach einer Scheidung das Kind des neuen Partners adoptiert wird. Auch der Elternteil, der nicht mehr mit dem Kind zusammenlebt muss einer solchen Adoption aber in der Regel zustimmen. Eine entsprechende Entscheidung des Vormundschaftsgerichts kann diese Zustimmung in Einzelfällen unnötig machen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der betreffende Elternteil grobe Pflichtverletzungen gegenüber dem Kind begangen hat. Stiefkindadoptionen sind ein typisches Merkmal von Patchwork-Familien.

Verwandtenadoption

Wenn die leiblichen Eltern beide nicht für ihr Kind sorgen können, kann beispielsweise ein Onkel oder eine Tante des Kindes das Sorgerecht im Rahmen einer Verwandtenadoption übernehmen. Beide leiblichen Elternteile müssen aber auch hier der Adoption zustimmen.

Sukzessivadoption

Bei der Sukzessivadoption handelt es sich um die Adoption eines Kindes, das bereits vom Ehepartner adoptiert wurde. Sie ist seit Kurzem auch für gleichgeschlechtliche Paare möglich.

Fremdadoption

Wie der Begriff schon vermuten lässt, geht es dabei um die Adoption eines fremden Kindes, das bisher in keinem besonderen Verhältnis zu seinem Adoptiveltern stand. Eine Fremdadoption kann zum einen innerhalb Deutschlands über die entsprechenden Vermittlungsstellen stattfinden.

In Form einer Auslandsadoption kann aber auch ein Kind aus einem anderen Land adoptiert werden. Für Adoptionen aus dem Ausland gilt für viele Länder die „Haager Konvention über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Adoption“. Bei diesen Ländern ist die in Bonn ansässige Bundeszentralstelle für Auslandsadoption (BfJ) die zuständige Stelle. Für alle anderen Länder ist das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend der richtige Ansprechpartner.

Adoption von Erwachsenen

Nicht nur Kinder, auch Erwachsene können Gegenstand einer Adoption sein. In der Regel soll ein gewachsenes Eltern-Kind Verhältnis zwischen zwei Personen durch diese Form der Adoption rechtlich anerkannt werden. Diese Adoption muss aber „sittlich gerechtfertigt“ sein. Das ist sie zum Beispiel nicht, wenn der Eindruck entsteht, dass sie nur der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis dient. Bei der Erwachsenenadoption muss gegebenenfalls auch das Wohl von leiblichen Kindern der Adoptiveltern berücksichtigt werden.

Adoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren

Eine gemeinsame Adoption eines fremden Kindes ist gleichgeschlechtlichen Paaren nicht möglich. Über die oben erwähnte Stiefkindadoption kann aber inzwischen ein Partner ein Kind adoptieren, welches sein Lebenspartner in die Partnerschaft gebracht hat. Darüber hinaus können Menschen die in einer eigetragenen Lebenspartnerschaft leben, als Einzelpersonen Kinder adoptieren. Bei der Adoption eines fremden Kindes sind homosexuelle Paare aber den Entscheidungen der Vermittlungsstellen oder – bei Auslandsadoptionen – den Regeln der Herkunftsländern ausgeliefert. Hier können gewisse Vorbehalte bzw. Vorurteile bestehen, die die Adoption erschweren. Dank einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, kann ein adoptiertes Kind nun auch bei gleichgeschlechtlichen Paaren vom Lebenspartner adoptiert werden.

Neben den grundlegenden Adoptionsarten gibt es noch verschiedene Wege eine Adoption durchzuführen.

Inkognito – Adoption

Die Inkognito-Adoption beruft sich auf § 1758 Abs. 1 des BGB. Sie ist die häufigste Form der Adoption in Deutschland. Der Kontakt zwischen dem Kind und seinen leiblichen Eltern wird hier vollkommen abgebrochen. Auch zwischen den Adoptiveltern und den leiblichen Eltern findet normalerweise kein Kontakt statt. Den Adoptiveltern werden nur ein paar Eckdaten wie Alter, Beruf, etc. über die leiblichen Eltern mitgeteilt. Sinn dieser Maßnahmen ist es, das adoptierte Kind vor störenden Einflüssen durch seine leiblichen Eltern zu schützen. Auch kann auf diese Weise eine engere Bindung des Kindes zu seinen „neuen“ Eltern entstehen. Ab dem 16. Lebensjahr kann ein Kind allerdings Nachforschungen über seine leiblichen Eltern anstellen

Halboffene Adoption

Bei der der halboffenen Adoption haben die leiblichen Eltern gewisse Mitwirkungsrechte. Sie dürfen beispielsweise bei der Wahl der Adoptiveltern mitentscheiden. Oder sie werden gelegentlich schriftlich – in Form von Briefen oder Fotos - über das Leben ihres Kindes informiert. Diese Information kann direkt über die Adoptiveltern oder auch über das Jugendamt stattfinden. Diese Form kann auf verschiedene Weise ausgestaltet werden. Der Aufenthaltsort des Kindes wird den leiblichen Eltern aber nicht bekannt gegeben.

Offene Adoption

Eine offene Adoption kommt in Deutschland eher selten vor. Hierbei wird der Kontakt zwischen Kind, Adoptiveltern und leiblichen Eltern aufrechterhalten. Auch der Aufenthaltsort des Kindes ist bekannt. Die Elternrechte bleiben allerdings allein bei den Adoptiveltern. Bei einer offenen Adoption ist viel Fingerspitzengefühl gefragt, um Konflikte zu vermeiden und Belastungen für das Kind zu minimieren.

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Autor:  iurFRIEND-Redaktion

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