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Online-Scheidung – So einfach geht online scheiden

Was ist eine Online-Scheidung und wie funktioniert sie?

Ehe.de bezweckt, Ihnen Wege aufzuzeigen, Ihre Partnerschaft lebendig zu gestalten und Hilfen an die Hand zu geben, die Ihnen helfen, ehebedingte Probleme zu überbrücken. Sollte sich Ihre Ehe jedoch in der Krise befinden, ist es gleichfalls wichtig, dass Sie wissen, wie Sie Ihre Ehe auf einfachstem Weg beenden können. Ein Weg dorthin bietet die Online-Scheidung. Wir zeigen Ihnen, was Sie dazu wissen sollten.

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Das Wichtigste für Sie

  • Bei der Online-Scheidung reichen Sie Ihren Scheidungsantrag online über das Internet bei einem Rechtsanwalt ein. Soweit Sie zur Vorbereitung einen Scheidungsservice in Anspruch nehmen, wird der Service Ihre persönlichen Daten erfassen, Ihre Scheidungsunterlagen aufbereiten und Sie über alles informieren, was Sie im Hinblick auf Trennung und Scheidung wissen müssen. Der beauftragte Rechtsanwalt kann Sie selbstverständlich auch individuell beraten.
  • Der Vorteil der Online-Scheidung zeigt sich vor allem bei der einvernehmlichen Scheidung, bei der der Ehepartner dem Scheidungsantrag des anderen zustimmt. Eventuelle Scheidungsfolgen können Sie außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln.
  • Vor allem dann, wenn Sie Ihre einvernehmliche Scheidung online beantragen, erreichen Sie Ihr Ziel so kostengünstig, unbürokratisch und zielführend wie möglich.
  • Die von Kritikern gerne angeführten Nachteile einer Online-Scheidung, die auf den zunächst fehlenden persönlichen Kontakt mit dem beauftragten Rechtsanwalt abstellen, sind insoweit nachrangig, als Sie auch bei der Online-Scheidung jederzeit in Kontakt mit Ihrem Rechtsanwalt treten können.
  • Um den richtigen Scheidungsservice herauszufinden, sollten Sie unterschiedliche Angebote vergleichen und diese nach einer Reihe charakteristischer Kriterien beurteilen.

Was ist eine Online-Scheidung?

Online-Scheidung bezeichnet die Möglichkeit, Ihre Scheidung online auf den Weg zu bringen. Sie müssen zwar nach wie vor einen Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen und sind nach wie vor verpflichtet, im mündlichen Verhandlungstermin vor dem Familienrichter persönlich in Begleitung Ihres Rechtsanwalts zu erscheinen. Ihr Vorteil besteht aber darin, dass Sie bei der Online-Scheidung über das Internet kommunizieren und Ihren Scheidungsantrag sowie die damit notwendigen Unterlagen einfach online einem Rechtsanwalt zuleiten. Sie können alles von zuhause aus erledigen. Den Besuch in der Anwaltskanzlei können Sie sich sparen.

Entscheide ich mich besser für einen Rechtsanwalt oder einen Scheidungsservice?

Für Ihre Scheidung brauchen Sie unbedingt einen Rechtsanwalt. Bei den Familiengerichten besteht Anwaltszwang. Sie können natürlich gleich direkt einen Rechtsanwalt vor Ort beauftragen. Es gibt aber nur wenige Anwälte, die einen Scheidungsservice, der Ihnen die Einleitung Ihrer Scheidung so einfach wie möglich macht, wirklich zuverlässig und überzeugend anbieten. Anwälte gehen immer noch davon aus, dass sie durch ihre Mandanten persönlich in der Kanzlei aufgesucht werden und die Konditionen für die Übernahme des Mandats Auge in Auge verhandeln müssen.

Als es die Online-Scheidung noch nicht gab, waren Sie darauf angewiesen, an oder in der Nähe Ihres Wohnorts einen Rechtsanwalt ausfindig zu machen, der bereit und kompetent war, Ihre Scheidung abzuwickeln. Wenn Sie einen solchen Rechtsanwalt ausfindig machen können und ausfindig machen wollen und dieser gleichfalls kompetent die Online-Scheidung anbietet, ist das natürlich in Ordnung.

Entscheiden Sie sich für einen Scheidungsservice, der die Online-Scheidung anbietet, haben Sie es noch um einiges einfacher. Scheidungservices arbeiten im Vorfeld und nehmen dem Rechtsanwalt vielerlei Arbeit ab. Ein „Rund-um-Sorglos-Service“ ist insoweit optimal. Möchten Sie Ihre Scheidung in vertrauensvolle Hände legen, wählen Sie also einen kompetenten Scheidungsservice aus. Der Scheidungsservice vermittelt Sie dann an einen anwaltlichen Kooperationspartner, der für Sie den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreicht. Sie ersparen sich damit die mühevolle Suche nach einem kompetenten und im Familienrecht erfahrenen Rechtsanwalt.

Wie beantrage ich die Online-Scheidung?

Sie reichen Ihre Scheidungsunterlagen ganz einfach online bei dem von Ihnen ausgewählten Scheidungsservice ein. Sie können Ihre Unterlagen natürlich auch mit der Post zuschicken. Sobald alle notwendigen Unterlagen vorliegen, fertigt Ihr Rechtsanwalt den Scheidungsantrag und reicht ihn beim Familiengericht ein. Damit nutzen Sie die Möglichkeiten des modernen Internet. Ihre Scheidung starten Sie von zuhause aus.

  Scheidung online einreichen

Welche Vorteile bietet mir die Online-Scheidung?

Die Online-Scheidung bietet Ihnen im Vergleich zur „herkömmlichen“ Scheidung viele Vorteile.

Keine aufwendige Anwaltssuche

Sie haben den Vorteil, dass Sie sofort mit einem Rechtsanwalt kommunizieren können. Ein guter Scheidungsservice entlastet Sie von der mühevollen und oft ungewissen Suche, selbst einen Rechtsanwalt recherchieren zu müssen.

Einfacher und schneller als eine „herkömmliche“ Scheidung.

Bei der Online-Scheidung können Sie Ihren Scheidungsantrag einfach und bequem zuhause ausfüllen und diesen online an Ihren Scheidungsservice zurück schicken. Sie brauchen keine Termine mit einem Anwalt mehr zu vereinbaren und sich dafür eigens freie Zeit zu nehmen. Stattdessen können Sie die Scheidungsservices, zumindest wenn diese 100 % kundenorientiert sind, rund um die Uhr, sieben Tage in der Woche kontaktieren und jederzeit, gerade dann, wenn es Ihnen zeitlich und emotional passt, Ihre Scheidungsunterlagen einreichen. Alles andere sollte der Dienstleister für Sie erledigen.

  Alle Vor- und Nachteile einer Online-Scheidung

Hat die Online-Scheidung auch Nachteile?

Sie müssen Ihren Rechtsanwalt erst einmal kennenlernen

Wie bei einer herkömmlichen Scheidung, müssen Sie Ihren Rechtsanwalt erst einmal kennenlernen.

Es versteht sich, dass Sie den richtigen Scheidungsservice auswählen sollten. Vermittelt Sie der Scheidungsservice an einen Rechtsanwalt, kennen Sie diesen Rechtsanwalt zunächst persönlich natürlich nicht. Genauso ist es aber auch dann, wenn Sie sich den Rechtsanwalt vor Ort aussuchen. Auch dann kennen Sie den Rechtsanwalt normalerweise nicht und müssen sich darauf verlassen, dass Sie den Richtigen gefunden haben. Aber: Da ein Scheidungsservice mit einem Rechtsanwalt im Regelfall langfristig zusammenarbeitet, dürfen Sie unterstellen, dass die Zusammenarbeit so erfolgreich ist, dass dieser Rechtsanwalt immer wieder vermittelt wird. Offensichtlich leistet er gute Arbeit. Der eine oder andere Scheidungsservice bietet deshalb sogar eine „Geld-zurück-Garantie“ an, falls der beauftragte Anwalt nicht fristgerecht Ihren Scheidungsantrag fertigt.

Allenfalls dann, wenn Ihre familiären oder wirtschaftlichen Verhältnisse komplex und undurchsichtig sind, kann es von Vorteil sein, wenn Sie Ihren Rechtsanwalt wirklich persönlich kennen. Aber auch in einem solchen Fall kann es durchaus realistisch sein, dass Sie Ihre Probleme fernmündlich per Telefon, E-Mail oder per Skype mit dem Rechtsanwalt besprechen, den Ihnen der Scheidungsservice vermittelt hat.

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Bietet die Online-Scheidung auch für mich den richtigen Weg?

Ideal ist, wenn Sie sich im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner scheiden lassen und eine streitige Scheidung möglichst vermeiden. Bei der einvernehmlichen Scheidung genügt es völlig, wenn Sie über Ihren Rechtsanwalt den Scheidungsantrag stellen und Ihr Ehepartner seine Zustimmung erklärt. Dann ist die Scheidung eigentlich nur reine Formsache und die Online-Scheidung stellt den idealen Weg dar, sich unbürokratisch, kostengünstig und schnellstmöglich scheiden zu lassen.

  Test: Bin ich für eine Online-Scheidung geeignet?

Wie erkenne ich den richtigen Scheidungsservice?

Googeln Sie einfach mal „Online-Scheidung“ oder „Scheidungsservice“. Sie werden eine Reihe unterschiedlicher Scheidungsservices finden und auch einige Rechtsanwälte, die gleichfalls auf ihrer Website die Online-Scheidung anbieten.

Um den für Sie richtigen Kontakt ausfindig zu machen, sollten Sie darauf achten, welche Services das Angebot begleiten. Vielleicht rufen Sie einmal persönlich beim Dienstleister an. Bereits der erste Kontakt kann Ihnen einen Eindruck davon verschaffen, mit welchem Interesse der Dienstleister Mandanten akquiriert. Achten Sie beispielsweise auf folgende Kriterien: …

  • Ist der Dienstleister telefonisch gut erreichbar? Ist die Leitung dauernd besetzt? Gibt es einen Rückrufservice?
  • Ein guter Scheidungsservice sollte rund-um-die-Uhr für Sie erreichbar sein.

    Ein guter Scheidungsservice sollte rund-um-die-Uhr für Sie erreichbar sein.

  • Gibt es eine kostenfreie Hotline?
  • Ist der Dienstleister auch nach den üblichen Bürostunden oder am Wochenende erreichbar?
  • Wenn Sie einen Rechtsanwalt anrufen: Erhalten Sie kurzfristig einen Termin oder müssen Sie ähnlich wie bei Ärzten drei Monate auf einen Termin warten?
  • Hat der Dienstleister auf seiner Webseite ein unabhängiges Prüfsiegel, so wie es Verbraucherzentralen oder TÜV vorweisen? Das Prüfsiegel bestätigt, dass die Service-Qualität von einer unabhängigen Stelle zertifiziert wurde. Das ist positiv.
  • Bietet er im Hinblick auf Trennung und Scheidung auf seiner Website interessante Informationen zu den Themen an? Gibt es zur Vorab-Info „Gratis-Infopakete“?
  • Informiert er über den Ablauf des Scheidungsverfahrens?
  • Und vor allem: Spricht er die Kostenfrage offen an?
  • Besteht die Möglichkeit, sich vorab über das Scheidungsverfahren zu informieren, ohne dass gleich Kosten berechnet werden?
  • Wird die unter Anwälten übliche Erstberatungsgebühr frühzeitig in Rechnung gestellt oder wird auf die Erstberatungsgebühr verzichtet?
  • Wird die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe angesprochen?
  • Besteht die Möglichkeit, die Gerichts- und Anwaltsgebühren ratenweise zu zahlen?
  • Können Sie auf der Website des Dienstleisters nachlesen, was andere Mandanten für eine Meinung von dem Angebot haben?
  • Ist die Webseite aktuell? Die Aktualität einer Website erkennen Sie u.a. daran, dass fortlaufend neue Informationen und Informationstexte eingestellt werden. Die Website wird dann „gepflegt“. Andere Websites beschränken sich darauf, ihr Angebot vorzustellen. Service ist Nebensache.
  • Und allgemein: Welches Gefühl haben Sie, wenn Sie dort anrufen und mit dem Gesprächspartner sprechen? Fühlen Sie sich ernst genommen? Haben Sie das Gefühl, dass es vorwiegend darum geht, möglichst schnell und einfach Gebühren zu verdienen?

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Was mache ich, wenn ich vor meiner endgültigen Entscheidung Informationsbedarf habe?

Wenn Sie sich zur Scheidung entschließen, tun Sie das nicht über Nacht. Ihr Entschluss entwickelt sich wahrscheinlich über Wochen oder gar Monate. Insoweit ist es wichtig, dass Sie Ihre Entscheidungsfindung mit grundlegenden Informationen begleiten, die im Hinblick auf Trennung und Scheidung wichtig sind. Zu diesem Zweck bieten einige wenige Scheidungsservices (z.B. Scheidung.de, Scheidung.com) eine kostenlose Orientierungsberatung an. Sie sollte unter einer Servicenummer erreichbar und Ihr Anruf sollte möglichst kostenlos sein. Einige Dienstleister beschränken sich nicht nur auf Infos auf der Website, sondern bieten auch „Gratis-Info-Pakete “ an, die den Mandanten über die Voraussetzungen und den Ablauf eines Scheidungsverfahrens informieren.

  Ablauf einer Scheidung

Was mache ich, wenn ich mich vor meiner endgültigen Entscheidung rechtlich beraten lassen möchte?

Rechtsanwälte bieten eine Erstberatung an. Darin können Sie sich allgemein im Hinblick auf Trennung und Scheidung informieren und beraten lassen. Allerdings berechnen Rechtsanwälte für diese Erstberatung möglicherweise eine Erstberatungsgebühr in Höhe von bis zu 250 EUR. Die Erstberatungsgebühr wird nicht angerechnet, wenn Sie dem Anwalt das Mandat für Ihre Scheidung erteilen. Die für die Scheidung anfallen Anwaltsgebühren zahlen Sie zusätzlich.

Bei einigen Scheidungservices wird diese anwaltliche Erstberatung durch einen der involvierten Kooperationsanwälte jedoch gebührenfrei angeboten. Das Standesrecht erlaubt es Anwälten durchaus, auf die Erstberatungsgebühr zu verzichten. Diese Anwälte geben sich dann damit zufrieden, dass sie ihre Gebühren über das Scheidungsverfahren abrechnen können. Der Anwalt sollte dann aber auch bereit sein, nicht den maximal möglichen Gebührenrahmen auszunutzen, sondern nur diejenigen Gebühren zu berechnen, die angemessen sind und den in der Liquidität meist ohnehin strapazierten Mandanten nicht noch zusätzlich über Maßen belasten.

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Woher weiß ich, was ich für den Rechtsanwalt bezahlen muss?

Im Idealfall bietet ein guter Scheidungsservice die Möglichkeit, dass Sie sich einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Daraus ersehen Sie, mit welchen Gebühren Sie für Ihr Scheidungsverfahren rechnen müssen. Die Gebühren berechnen sich nach dem Verfahrenswert. Für Ihre Scheidung ergibt sich der Verfahrenswert daraus, dass das Nettoeinkommen beider Ehepartner mit drei multipliziert wird. Nach dem sich ergebenden Betrag werden die Gerichts- und Anwaltsgebühren berechnet.

Verhandeln Sie vor dem Familiengericht über die reine Scheidung hinaus auch noch eine Scheidungsfolge streitig, fällt ein zusätzlicher Verfahrenswert an, der die Gerichts- und Anwaltsgebühren in die Höhe treibt. Um die gerade bei einer streitigen Scheidung anfallenden Gerichts- und Anwaltsgebühren möglichst zu vermeiden, sollten Sie die einvernehmliche Scheidung bevorzugen und eventuelle Scheidungsfolgen außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung notariell regeln.

Benötigen wir wirklich nur einen einzigen Rechtsanwalt?

Ob Sie nur einen Anwalt benötigen oder doch jeder Partner anwaltlich vertreten sein sollte, hängt davon ab, ob Sie sich einvernehmlich oder streitig scheiden lassen und ob Sie beide Anträge vor Gericht stellen möchten oder nur ein Ehegatte.

Einvernehmliche Scheidung

Bei der einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn ein Ehepartner einen Rechtsanwalt beauftragt und die Scheidung beantragt. Hier benötigt der andere Ehegatte grundsätzlich keinen eigenen Anwalt, da Sie sich über die Scheidung und deren Folgen einig sind. Er muss keine Anträge vor Gericht stellen, da er dem Scheidungsantrag nur zustimmen muss. Einen eigenen Anwalt benötigt er nur dann, wenn Sie gegenseitig auf den Versorgungsausgleich vor Gericht verzichten möchten oder sonstige Scheidungsfolgen in einer Vergleichsvereinbarung festschreiben wollen.

Ein guter Scheidungsservice wird für Sie eigens für den Scheidungstermin kurzfristig einen zweiten Anwalt organisieren können. Dieser zweite Anwalt muss dann auch von Ihrem Ehepartner bezahlt werden, da er ausschließlich für ihn tätig ist.

Für einen Rechtsmittelverzicht benötigen Sie einen zweiten Anwalt.

Für einen Rechtsmittelverzicht benötigen Sie einen zweiten Anwalt.

Soweit es darum geht, dass Sie im Termin den Rechtsmittelverzicht hinsichtlich des Scheidungsbeschlusses erklären wollen, benötigt Ihr anwaltlich nicht vertretener Ehepartner gleichfalls einen Anwalt. Allerdings ist der Rechtsmittelverzicht nicht unbedingt notwendig, da das Scheidungsurteil spätestens nach einem Monat ohnehin automatisch rechtskräftig wird, so dass es auf einen ausdrücklichen Verzicht im Scheidungssortiment nicht unbedingt ankommt.

  Einvernehmliche Scheidung

Streitige Scheidung

Bei einer streitigen Scheidung braucht jeder Ehepartner einen eigenen Anwalt. Wenn Sie sich über die Scheidung und die Scheidungsfolgen streiten, dann wird jeder Partner vor Gericht auch eigene Anträge stellen wollen, sodass Sie beide anwaltlich vertreten sein müssen.

  Wie vermeide ich einen Rosenkrieg?

Wie geht es weiter, wenn ich die Scheidung online beantragt habe?

Hat Ihr Rechtsanwalt Ihren Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht, nimmt das Verfahren seinen normalen Gang. Soweit Sie den Versorgungsausgleich nicht in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt haben, wird das Familiengericht im Regelfall den Versorgungsausgleich von Amts wegen durchführen. Sie erhalten dazu Formulare, in denen Sie Auskunft über Ihre Versorgungsanwartschaften oder Renten geben müssen. Sind alle Fragen geklärt, wird das Familiengericht einen mündlichen Scheidungstermin bestimmen. Sie müssen zum Termin persönlich in Begleitung Ihres Rechtsanwalts erscheinen. Wenn Sie übereinstimmend geschieden werden wollen, wird der Richter die Scheidung beschließen. Der Scheidungsbeschluss wird, wenn Sie keinen Rechtsmittelverzicht erklären, nach einem Monat rechtskräftig.

  Alle wichtigen Infos zur Scheidung

Fazit

Die Online-Scheidung ist ein hilfreicher Weg, die Einleitung Ihres Scheidungsverfahrens möglichst einfach zu gestalten und letztlich auch zu beschleunigen. Vor allem dann, wenn Sie sich im gegenseitigen Einvernehmen scheiden lassen und eventuelle Scheidungsfolgen außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln, ist die Online-Scheidung ideal.

Autor:  Volker Beeden

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