Geschiedener Partner will nicht heiraten
Wenn ein geschiedener Partner nicht mehr heiraten will – Gründe und Lösungen.
Artikel lesen 11. Mai 2026
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FRAGE 20 VON 20
Haben wir gemeinsam schon eine echte Krise durchlebt – und sind daran nicht zerbrochen?
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FRAGE 19 VON 20
Würde ich meine vergangenen Liebschaften (Anzahl, Intensität) für ihn/sie schönen, oder habe dies getan?
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FRAGE 18 VON 20
Würde ich mit diesem Menschen auch dann zusammenbleiben wollen, wenn Sex nie wieder eine Rolle spielen würde?
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FRAGE 17 VON 20
Kann ich seine/ihre Stimme, Gerüche, Geräusche (Essen, Zähneputzen, Schnarchen) langfristig ertragen – nicht nur tolerieren?
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FRAGE 16 VON 20
Würde ich ihn/sie auch dann ernst nehmen, wenn er/sie für ein Jahr keinen Job findet?
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FRAGE 15 VON 20
Habe ich keine Liste im Kopf mit Dingen, die ich ihm/ihr noch „beibringen“ will?
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FRAGE 14 VON 20
Hat er/sie mir schon einmal höflich, aber bestimmt widersprochen?
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FRAGE 13 VON 20
Kann ich mir vorstellen, mit diesem Menschen eine Firma, ein Haus oder eine Schuldenlast zu teilen?
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FRAGE 12 VON 20
Würde ich ihm/ihr meine Kinder anvertrauen?
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FRAGE 11 VON 20
Liebe ich ihn/sie?
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FRAGE 10 VON 20
Fühle ich mich vor ihm/ihr nicht kleiner – aber auch nicht größer?
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FRAGE 9 VON 20
Vermisse ich schon jetzt etwas, wenn ich wüsste, ich sehe ihn/sie lange nicht wieder?
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FRAGE 8 VON 20
Würde ich ihn/sie vor anderen verteidigen, auch wenn er/sie kurz zuvor noch hässlich zu mir war?
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FRAGE 7 VON 20
Würde ich auch ohne Hochzeit mit ihm/ihr zusammenbleiben – für immer?
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FRAGE 6 VON 20
Würde ich ihm/ihr mein gesamtes Erspartes überlassen – ohne Quittung?
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FRAGE 5 VON 20
Würde ich diese Entscheidung treffen, auch wenn ich niemandem davon erzählen dürfte?
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FRAGE 4 VON 20
Habe ich Angst, dass ich durch diese Ehe jemanden oder etwas „verpasse“?
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FRAGE 3 VON 20
Gibt es noch etwas, das ich ihm/ihr dringend sagen müsste – aber vermeide?
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FRAGE 2 VON 20
Fühle ich mich in seiner/ihrer Nähe meistens ruhig – nicht nur euphorisch oder nervös?
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FRAGE 1 VON 20
Habe ich mich in dieser Beziehung schon einmal ernsthaft gefragt, ob ich bleiben will?
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Um in Deutschland zu heiraten, müssen beide Partner volljährig (mindestens 18 Jahre alt) und ledig bzw. rechtskräftig geschieden sein. Zudem darf keine enge Verwandtschaft (z. B. Geschwister oder Eltern-Kind-Beziehung) zwischen den Verlobten bestehen. Die Eheschließung muss persönlich vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten erklärt werden, wofür vorab eine Anmeldung mit Unterlagen wie Geburtsurkunden und Ausweisen beim Standesamt erforderlich ist. Ein gemeinsamer Wohnsitz oder eine bestimmte Beziehungsdauer sind hingegen keine gesetzlichen Voraussetzungen.
Eheleute profitieren von steuerlichen Vorteilen durch die Wahl der Steuerklasse und das Ehegattensplitting sowie von der Möglichkeit einer kostenlosen Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Im Ernstfall, etwa bei Krankheit, dürfen Partner füreinander entscheiden, und es besteht eine gegenseitige Absicherung durch gesetzliches Erbrecht und Unterhaltsansprüche. Zudem erhalten verheiratete Eltern automatisch das gemeinsame Sorgerecht für Kinder. Im Alltag genießen Ehepaare oft eine höhere Kreditwürdigkeit bei Banken und werden von Vermietern häufig als beständiger wahrgenommen.
Ohne andere Vereinbarung leben Ehepaare in Deutschland automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass die Vermögen grundsätzlich getrennt bleiben: Was ein Partner vor der Ehe besaß, bleibt sein alleiniges Eigentum. Nur der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs gilt als Zugewinn. Im Falle einer Scheidung wird dieser Zuwachs verglichen, und derjenige, der mehr erwirtschaftet hat, muss dem anderen die Hälfte der Differenz als Zugewinnausgleich zahlen. Erbschaften und Schenkungen zählen dabei nicht zum Zugewinn, wohl aber deren Wertsteigerungen während der Ehe.
Ein Ehevertrag ist sinnvoll, wenn die Lebensumstände von der Standard-Ehe abweichen, etwa bei Unternehmern oder Selbstständigen, um den Betrieb im Scheidungsfall vor dem Verkauf zu schützen. Auch bei sehr ungleichem Vermögen oder Einkommen schafft er Sicherheit und Vertrauen. Weitere typische Fälle sind binationalen Ehen, bei denen das anwendbare Recht geklärt werden muss, oder Heiraten im hohen Alter, wenn bestehende Vermögensverhältnisse für Erben gesichert werden sollen. Er ist ein Instrument, um individuelle Regeln für Unterhalt, Erbe und Güterstand festzulegen.
Ein Ehevertrag kann jederzeit abgeschlossen werden – sowohl vor der Hochzeit als auch während der bereits bestehenden Ehe. Wird ein solcher Vertrag erst im Hinblick auf eine Trennung oder Scheidung geschlossen, spricht man von einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Ein einmal geschlossener Vertrag ist nicht „in Stein gemeißelt“; er kann im gegenseitigen Einvernehmen der Ehepartner jederzeit geändert oder aufgehoben werden. Experten empfehlen sogar ein regelmäßiges Update alle fünf bis zehn Jahre, um den Vertrag an neue Lebenssituationen wie die Geburt von Kindern anzupassen.
Ein fairer Ehevertrag dient nicht als Instrument der Überlegenheit, sondern balanciert wirtschaftliche Unterschiede aus. Er schützt insbesondere den Partner, der weniger verdient oder durch Kinderbetreuung und Haushalt berufliche Nachteile erleidet. Statt pauschaler Ausschlüsse von Unterhalt oder Versorgungsausgleich sollten modifizierte Regelungen getroffen werden, die niemanden existenziell gefährden. Fairness bedeutet auch, den Vertrag dynamisch zu gestalten, sodass er sich an veränderte Lebensumstände anpasst und beiden Partnern nach einer Scheidung ein selbstständiges Leben ohne finanzielle Unsicherheit ermöglicht.
Die Kosten für das Aufsetzen eines Ehevertrags setzen sich aus Anwalts- und Notargebühren zusammen. Sie entstehen entweder nach dem Geschäftswert (Einkommen und Vermögen), einem Stundenhonorar (oft ca. 250 €) oder einem Festpreis. Bei einem Geschäftswert von 50.000 € können die Anwaltskosten bei etwa 2.000 € liegen. Bei kleineren Umfängen genügen aber häufig schon 3 Arbeitsstunden, womit Sie mit einer dreistelligen Summe herauskommen. Aber auch bei höheren Kosten gilt ein Ehevertrag als kluge Investition, um teure streitige Scheidungsverfahren zu vermeiden.
Zu den größten Gefahren zählen Routine und Langeweile, wenn die Beziehung nur noch im Automatikmodus läuft. Hier helfen bewusste gemeinsame Aktivitäten und fest geplante Paarzeit. Ein weiterer Faktor ist eine oberflächliche Kommunikation, die durch regelmäßige Gespräche über tiefere Gefühle und Träume überwunden werden kann. Auch körperliche Distanz, finanzielle Reibungspunkte oder die ausschließliche Konzentration auf die Elternrolle können Krisen auslösen. Die Lösung liegt meist im offenen Austausch, gegenseitigem Respekt und der Priorisierung der Paarbeziehung gegenüber Alltagspflichten.
Richtiges Kommunizieren bedeutet, Wünsche und Bedürfnisse verständlich mitzuteilen, ohne dem Partner Vorwürfe zu machen. Statt „Nie hast du Zeit für mich!“ sollte man positiv formulieren: „Ich möchte gerne mal wieder etwas mit dir unternehmen“. Der Partner sollte diese Mitteilungen konstruktiv annehmen, Verständnis zeigen und Kompromisse anbieten. Ziel ist es, aufeinander zuzugehen und im ständigen Austausch zu bleiben, um Distanz zu vermeiden. Ein klärender Blick von außen durch Beratung kann dabei helfen, eingefahrene Muster zu durchbrechen.
Zweifel sind normal und wichtig, besonders wenn große Entscheidungen wie die Verlobung oder der Abschluss eines Ehevertrags anstehen. Sie bedeuten nicht zwingend das Ende, sondern sind oft der Anfang eines notwendigen Klärungsprozesses. Wer sich ehrlich mit Fragen wie „Bin ich wirklich bereit?“ auseinandersetzt, trifft am Ende eine bewusstere Entscheidung. Wichtig ist es, über diese Zweifel zu sprechen statt zu schweigen, um Verbindung zu schaffen. Besteht zu großer Druck von außen, ist es legitim, die Hochzeit zu verschieben, da die Ehe ein Angebot, keine Pflicht ist.
Beim Unterhalt steht das Kind immer an erster Stelle. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, zahlt den Kindesunterhalt als Geldbetrag, meist nach der „Düsseldorfer Tabelle“. Danach folgt der Trennungsunterhalt, der den finanziell schwächeren Partner in der Zeit zwischen Trennung und Scheidung absichert. Nach der Scheidung gilt das Prinzip der Eigenverantwortung: Jeder sorgt für sich selbst. Nachehelicher Unterhalt wird dann nur noch in Ausnahmen gezahlt, etwa wenn man wegen der Kinderbetreuung, Krankheit oder hohen Alters nicht arbeiten kann. Wichtig ist, dass dem Zahler immer ein „Selbstbehalt“ zum Leben bleibt. Während man Kindes- und Trennungsunterhalt kaum umgehen kann, lässt sich der Unterhalt für die Zeit nach der Scheidung oft individuell in einem Ehevertrag regeln.
Social Media kann zum Konfliktfeld werden, wenn Partner unterschiedliche Ansichten über die digitale Privatsphäre haben, etwa beim Posten von Paarfotos oder dem Umgang mit Kommentaren. Paare sollten vorab klären, wie viel Zweisamkeit öffentlich gezeigt werden darf. Auch Künstliche Intelligenz (KI) beeinflusst Beziehungen: Sie kann als Werkzeug bei der Organisation oder als Ratgeber dienen, sollte aber kein „emotionales Outsourcing“ bewirken oder echte Gespräche ersetzen. KI ist ein Hilfsmittel, aber die emotionale Tiefe und das Verständnis müssen weiterhin vom Partner kommen.
Digitale Vermögenswerte wie Bitcoin oder NFTs sind heute oft relevante Wirtschaftsfaktoren und sollten im Hinblick auf eine Ehe nicht ignoriert werden. Da Wallets oft anonym und rein digital sind, besteht das Risiko, dass ein Partner nichts davon weiß. Paare sollten klären, ob solche Werte vorhanden sind und wie im Notfall darauf zugegriffen werden kann. Es ist ratsam, Krypto-Vermögen explizit im Ehevertrag zu regeln oder gegebenenfalls auszuschließen, um bei Trennung oder Erbe Klarheit über die Besitzverhältnisse zu haben.

Dauer: 6:40
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