Ehe.deRatgeberRecht und FinanzenKinderWann haben Sie Anspruch auf Elterngeld?

Wann haben Sie Anspruch auf Elterngeld?

Elterngeld ist eine staatliche Unterstützungsleistung, wenn Sie Ihr neugeborenes Kind oder Kleinkind erziehen und betreuen möchten. Mit dem Elterngeld erhalten Sie einen Ausgleich, falls Sie nach der Geburt zeitweise weniger oder überhaupt nicht mehr arbeiten. Um Ihre Lebenssituation zu berücksichtigen, erhalten Sie das Elterngeld in den Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder als Partnerschaftsbonus. Diese Varianten lassen sich sogar auch noch kombinieren, so dass Sie das Optimum an Elternzeit und Elterngeld für sich herausholen können. Elterngeld erhalten Sie auch dann, wenn Sie selbstständig sind oder vor der Geburt nicht gearbeitet haben.

Kurze Zusammenfassung

  • Als Elternteil erhalten Sie vom Staat ab der Geburt Ihres Kindes Elterngeld unabhängig davon, ob Sie vorher erwerbstätig waren oder nicht.
  • Es gibt drei Varianten von Elterngeld: das Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Diese können Sie ggf. kombiniert nutzen.
  • In einigen Bundesländern können Sie Elterngeld auch bereits vor der Geburt Ihres Kindes beantragen. Informieren Sie sich hierzu bei der zuständigen Elterngeldstelle in Ihrer Gemeinde.

Praktische Tipps für Sie

Tipp 1: Wenn Sie arbeiten, achten Sie auf Ihre Wochenstunden
Sie müssen für Elterngeld nicht zwingend auf das Arbeiten verzichten und in Elternzeit gehen. Wichtig ist jedoch, dass Sie in Teilzeit arbeiten und die wöchentliche Stundenzahl von 32 Stunden nicht überschreiten.

Tipp 2: Kombinieren Sie Ihr Elterngeld
Sie können selbst entscheiden, in welcher Variante Sie Elterngeld beziehen. Sie können ggf. die einzelnen Varianten kombinieren, um so den Erhalt des Elterngeldes an Ihre persönliche Situation anzupassen.

Tipp 3: Ihre Anspruchsdauer verkürzt sich, wenn beide Elternteile gleichzeitig Elterngeld anfordern
Beantragen Sie und der andere Elternteil gleichzeitig Elterngeld, so verbrauchen Sie in einem Monat den Anspruch von zwei Monaten. Ihr Zeitraum, in dem Sie Elterngeld erhalten, reduziert sich somit.

Unter welchen Voraussetzungen erhalten Sie Elterngeld?

Sie erhalten als Mutter oder Vater Ihres Kindes unter folgenden Voraussetzungen Elterngeld:

  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst (Info: für Pflegekinder gibt es kein Elterngeld).
  • Sie leben mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
  • Sie üben keine Erwerbstätigkeit aus oder arbeiten höchstens 32 Stunden in der Woche.
  • Sie leben in Deutschland.

Die Menschen sind da, um einander zu helfen, und wenn man eines Menschen Hilfe in rechten Dingen nötig hat, so muß man ihn dafür ansprechen.

Jeremias Gotthelf

Gut zu wissen:

Haben Sie Ihren Wohnsitz im Ausland, besteht ein Anspruch auf Elterngeld nur, wenn Sie vorübergehend durch Ihren Arbeitgeber abgeordnet oder ins Ausland versetzt werden oder für eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung tätig sind.

Welcher Personenkreis erhält Elterngeld?

Elterngeld erhalten Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige sowie Erwerbslose und Hausfrauen bzw. Hausmänner. Somit erhalten Sie Elterngeld auch dann, wenn Sie vor der Geburt überhaupt nicht gearbeitet und kein eigenes Geld verdient haben. Es gilt folgendes:

  • Sind Sie Bezieher von Arbeitslosengeld I, erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem Arbeitslosengeld den Sockelbetrag des Elterngeldes von 300 EUR.
  • Beziehen Sie Arbeitslosengeld II, erhalten Sie zwar Elterngeld, doch wird es vollständig als Einkommen angerechnet. Die Anrechnung hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz als verfassungsgemäß bewertet.
  • Auch Studierende, Auszubildende sowie Hausfrauen und Hausmänner erhalten den Sockelbetrag von 300 EUR.
  • Sind Sie ausländischer Staatsangehöriger, erhalten Sie wie deutsche Staatsbürger Elterngeld, wenn Sie in Deutschland wohnen und hier arbeitsberechtigt sind. Ihr Anspruch ist problemlos, wenn Sie aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Schweiz stammen. Ansonsten benötigen Sie einen Aufenthaltstitel. Ein bloßes Studentenvisum, eine befristete Arbeitserlaubnis oder ein Asylstatus begründen keinen Anspruch auf Elterngeld.

Sind Sie Spitzenverdiener und haben in der Ehe ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 200.000 EUR im Jahr, erhalten Sie kein Elterngeld. Sind Sie alleinerziehend, entfällt der Anspruch ab 150.000 EUR. Zu Ihrem zu versteuernden Einkommen zählen nicht nur Ihre Einkünfte aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit, sondern auch Ihre Einnahmen aus der Vermietung einer Immobilie sowie sonstige Einnahmen, die Sie gegenüber dem Finanzamt in Ihrer Einkommensteuererklärung versteuern müssen.

Welche Eltern oder Eltern­teile erhalten Eltern­geld?

Sie erhalten Elterngeld:

  • Als Ehepaar, wenn Sie gemeinsam in der ehelichen Wohnung leben.
  • Als alleinerziehender Elternteil, wenn Sie mit dem anderen Elternteil nicht zusammenwohnen oder den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bekommen.
  • Als getrennt erziehende Elternteile, wenn Sie als getrennt lebende Elternteile sich die Betreuung Ihres Kindes aufteilen und ein Wechselmodell praktizieren. Entscheidend ist, dass Sie beide in einer häuslichen Gemeinschaft mit dem Kind leben. Dazu muss das Kind wenigstens 1/3 der Zeit bei beiden Elternteilen verbringen. Verbringt es bei einem der Elternteile weniger als 1/3 seiner Zeit, steht diesem Teil kein Elterngeld zu. Dann erhält der andere Elternteil Elterngeld als alleinerziehender Elternteil.
  • Als Ehe- oder Lebenspartner, wenn Sie mit Ihrem nicht leiblichen Kind in einem Haushalt leben und das Kind betreuen.

Expertentipp:

Sie erhalten das Elterngeld zusätzlich zum Kindergeld. Das Kindergeld ist eine staatliche Fürsorgeleistung für Ihr Kind, während das Elterngeld den Verdienstausfall ausgleichen soll, den Sie wegen der Betreuung Ihres Kindes in Kauf nehmen.

Ab welchem Zeitpunkt erhalten Sie Elterngeld?

Sie erhalten Elterngeld ab der Geburt Ihres Kindes. Das Elterngeld wird nicht nach Kalendermonaten, sondern nach Lebensmonaten gezahlt. Die Lebensmonate beginnen mit dem Tag der Geburt Ihres Kindes. Die Dauer des Elterngeldes hängt wie bereits erwähnt davon ab, für welche Variante des Elterngeldes Sie sich entscheiden.

Praxisbeispiel:

Ihr Kind wird an 17.11.2020 geboren. Der erste Lebensmonat beginnt also am 17.11.2020 und endet am 16.12.2020. Am 17.12.2020 beginnt der zweite Lebensmonat und so fort.

Sie dürfen während des Bezugs von Elterngeld auch arbeiten

Um Elterngeld zu erhalten brauchen Sie Ihren Beruf nicht vollständig aufzugeben. Sie brauchen auch nicht unbedingt Elternzeit zu nehmen. Arbeiten dürfen Sie allerdings nur in Teilzeit. Dies bedeutet, dass Sie nicht mehr als 32 Stunden in der Woche arbeiten dürfen. Arbeiten Sie mehr, haben Sie keinen Anspruch auf Elterngeld. Dazu nutzen Sie am besten die Elternzeit. Berücksichtigen Sie, dass Urlaubstage und Krankheitstage Ihre wöchentliche Arbeitszeit nicht verringern. Ihre Arbeitszeit wird so erfasst, als ob Sie an diesen Tagen gearbeitet hätten.

Zum Verständnis: Sie bekommen kein Elterngeld, wenn Sie Ihr Kind während Ihres bezahlten Urlaubs betreuen und keine Elternzeit nehmen. Der Zweck ist klar. Sie können als Arbeitnehmer nicht doppelt verdienen und einerseits Gehalt beziehen und zusätzlich vom Staat Elterngeld beziehen.

Sind Sie Arbeitnehmer, müssen Sie Elternzeit beantragen, damit Sie Ihre Arbeitszeit unter das vorgegebene Höchstmaß von 32 Stunden reduzieren und zum Ausgleich Ihres Einkommensverlustes Elterngeld bekommen. Sind Sie nicht erwerbstätig, brauchen und können Sie mangels eines Arbeitsverhältnisses keine Elternzeit nehmen. Es reicht, Ihren Anspruch auf Elterngeld geltend zu machen.

Gut zu wissen:

Absolvieren Sie eine Ausbildung oder ein Studium, brauchen Sie die Ausbildung oder Ihr Studium nicht zu unterbrechen, um Elterngeld zu bekommen. Es spielt keine Rolle, wie viele Stunden Sie für die Ausbildung oder Ihr Studium investieren. Da Sie nicht arbeiten, dürfen Sie auch mehr als 32 Stunden für Ihre Ausbildung und Ihr Studium aufwenden.

Welche Varianten des Elterngeldes gibt es?

Früher gab es das Elterngeld nur in der Form des Basiselterngeldes. Seit dem Jahr 2015 erhalten Sie Elterngeld in drei Varianten:

  • Basiselterngeld
    Sie erhalten das Basiselterngeld für 12 Monate. Möchten Sie Ihren Partner in die Betreuung des Kindes einbeziehen, können Sie bis zu 14 Monate Elterngeld bekommen. Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil muss wenigstens 2 und höchstens 12 Monate für sich in Anspruch nehmen.
    Beziehen Sie und Ihr Ehepartner gleichzeitig Elterngeld und betreuen Ihr Kind gemeinsam, können Sie innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes maximal 1 Monat parallel Elterngeld beziehen.
Basiselterngeld können Sie und Ihr Partner im Wechsel beziehen.

Schaubild:
Basiselterngeld können Sie und Ihr Partner im Wechsel beziehen.

Praxisbeispiel:

Eine Mutter bekommt in den Lebensmonaten 1 - 8 Basiselterngeld, der Vater in den Lebensmonaten 9 - 14. Damit haben die Eltern ihre 14 Monate Basiselterngeld verbraucht.

  • ElterngeldPlus
    Mit dieser Variante soll Eltern der frühere Wiedereinstieg in eine Teilzeitbeschäftigung ermöglicht werden. Sie können das ElterngeldPlus doppelt so lange beziehen wie das Basiselterngeld. Dafür ist es nur halb so hoch, wird aber für einen längeren Zeitraum bezahlt. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate.
  • Partnerschaftsbonus
    Der Partnerschaftsbonus soll es Ihnen und Ihrem Partner ermöglichen, sich Ihre familiären und beruflichen Aufgaben aufzuteilen. Als Partnerschaftsbonus können Sie und der andere Elternteil jeweils in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten Ihres Kindes 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus bekommen. Voraussetzung ist, dass Sie beide in dieser Zeit mindestens 24 und höchstens 32 Stunden in der Woche in Teilzeit arbeiten.

Sie können für jeden Lebensmonat Ihres Kindes neu entscheiden, in welcher Variante Sie das Elterngeld beziehen möchten. Lediglich den Partnerschaftsbonus müssen Sie für 4 Monate am Stück beziehen. Der Zeitraum, für den Sie Elterngeld bekommen, hängt davon ab, welche Variante des Elterngelds Sie gewählt haben.

Finden Sie die beste Kombination von Elterngeld- Varianten

Es hängt von Ihren Lebensumständen und von Ihrem Lebensplan ab, ob Sie Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus oder eine Kombination von allem wählen. Es kommt darauf an, ob Sie bereits vor der Geburt erwerbstätig waren, ob Sie Ihre Kinder selbst betreuen möchten, wann Sie in den Beruf zurückkehren wollen und wie viel Geld Sie im Monat für Ihre Lebensführung benötigen. Pauschale Empfehlungen gibt es also nicht. Im einfachsten Fall begnügen Sie sich mit dem Basiselterngeld.

So kombinieren Sie Basiselterngeld und ElterngeldPlus

Sie müssen sich nicht strikt an diese Beispiele halten, Sie sollen Ihnen nur dabei helfen, eine Vorstellung von den verschiedenen Möglichkeiten zu bekommen. Die ersten beiden Monate fallen noch in den Zeitraum des Mutterschutzes, sodass Mutterschaftsgeld gezahlt wird. Dieser Zeitraum ist also als Basiselterngeld-Zeitraum zu berücksichtigen.

Hier sehen Sie eine Kombinationsmöglichkeit von Basiselterngeld und ElterngeldPlus.

Schaubild:
Hier sehen Sie eine Kombi­nations­möglich­keit von Basiselterngeld und ElterngeldPlus.

So kombinieren Sie Basiselterngeld mit Elterngeldplus und Partnerschaftsbonus

Auch hier sind die ersten beiden Lebensmonate mit dem Mutterschaftsgeld als Basiselterngeld-Monate berücksichtigt. Zudem wird der Partnerschaftsbonus am Ende der Elternzeit in Anspruch genommen, da so beide Elternteile wieder ins Berufsleben einsteigen können und dies nach der Elternzeit direkt im Anschluss weiter arbeiten können.

Hier sehen Sie eine Kombinationsmöglichkeit von Basiselterngeld mit Elterngeldplus und Partnerschaftsbonus

Schaubild:
Hier sehen Sie eine Kombi­nations­möglich­keit von Basiselterngeld mit Elterngeldplus und Partnerschaftsbonus

Wo und wie beantragen Sie das Elterngeld?

Sie beantragen das Elterngeld bei der zuständigen Elterngeldstelle Ihrer Gemeinde (Versorgungsamt, Jugendamt, Amt für Soziales). Dazu müssen Sie das in Ihrem Bundesland geltende Formular verwenden. Sie finden das für Ihre Region maßgebliche Antragsformular auf der Website des Bundesfamilienministeriums.

Sie können den Antrag in einigen Bundesländern bereits vor der Geburt Ihres Kindes stellen. Die Geburtsurkunde müssen Sie nachreichen. Elterngeld wird für höchstens drei Monate rückwirkend gezahlt. Im Formular müssen Sie angeben, welcher Elternteil für welchen Zeitraum Elterngeld beantragt.

Welche Unterlagen müssen Sie Ihrem Antrag auf Elterngeld beifügen?

Ihr Antrag auf Elterngeld muss folgende Unterlagen beinhalten:

  • Das amtlich in Ihrem Bundesland vorgeschriebene Elterngeld-Formular,
  • Geburtsurkunde Ihres Kindes,
  • Kopie der Personalausweise beider Elternteile,
  • Einkommensnachweise: Lohn- oder Gehaltsabrechnung, wenn Sie Arbeitnehmer sind, Einkommensteuerbescheid des Jahres vor der Geburt oder Einnahmen-Überschussrechnung, wenn Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind,
  • Bescheinigung Ihrer Krankenkasse, wenn Sie Mutterschaftsgeld bezogen haben.
  • Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über einen eventuellen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld,
  • Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, dass Sie Elternzeit beantragt haben und gewährt bekommen.

Gut zu wissen:

Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet, so dass Sie beide Leistungen nicht gleichzeitig beziehen können.

Ausblick

Elterngeld soll Sie nach der Geburt Ihres Kindes finanziell unterstützen. Wie genau dies geschehen soll, also in welcher Form und für welche Dauer, hängt von Ihrer individuellen Situation und Ihrer Entscheidung ab. Wägen Sie ab, ob Sie jeden Monat mehr finanzielle Unterstützung benötigen, oder ob Sie eher für einen längeren Zeitraum Elterngeld beziehen möchten.

Autor:  Volker Beeden

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