Artikel-Bild

Darf ich meine Cousine / meinen Cousin heiraten?

 
 

Sie möchten tun, was Sie für richtig halten? Sie fühlen sich zu Ihrem Cousin oder Ihrer Cousine hingezogen und möchten einander heiraten? Das ist Ihr gutes Recht. - Dennoch ist dies eine Situation, die Sie nicht als selbstverständlich betrachten sollten. Sprechen wir darüber, was gemeint ist.

Wie war es früher und wie ist es heute?

Um es vorweg zu nehmen: Sie können in Deutschland Ihren Cousin oder Ihre Cousine ohne weiteres ehelichen. In einer Reihe von Balkan-Ländern bleiben solche Beziehungen jedoch auch heute noch verboten. In Ländern des islamischen Kulturkreises ist die Heirat unter Cousins und Cousinen jedoch eine normale Form der Ehe. Auch in den USA sind die Verhältnisse differenziert zu betrachten. Teils ist es erlaubt, Cousin oder Cousine zu heiraten, teils ist es verboten.

Wie ist die Rechtslage?

Die Rechtslage ist klar. § 1307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beinhaltet lediglich das Verbot, dass eine Ehe nicht zwischen Verwandten in gerader Linie oder Geschwistern geschlossen werden darf. Verwandte in gerader Linie sind solche Verwandte, die direkt voneinander abstammen. Wir sprechen also von Großelternteilen, Elternteilen und deren Kindern. Mit anderen Worten: Als Vater oder Mutter können Sie nicht Ihr eigenes Kind oder Ihr Enkelkind heiraten. Sollte die Eheschließung „versehentlich“ erfolgt sein, kann die Ehe aufgehoben werden.

Das Gesetz bestimmt auch zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern ein Eheverbot. Vollbürtige Geschwister haben die gleichen Elternteile. Halbbürtige Geschwister haben nur einen Elternteil (z.B. Vater oder Mutter) gemeinsam. Auch diese können nicht einander heiraten.

Da das Gesetz nur die Eheschließung unter direkten Verwandten verbietet, verbietet es nicht ausdrücklich die Eheschließung zwischen Verwandten in der Seitenlinie. Cousins und Cousinen sind nur in der Seitenlinie miteinander verwandt. Deren Elternteile sind Geschwister.

Was sagt die Kirche?

Das katholische Eherecht vertritt eine andere Position. Art. 1091 Codex Iuris Canonici (CIC von 1983) erklärt über das Eheverbot für direkt miteinander verwandte Personen hinaus auch die Eheschließung unter Verwandten in der Seitenlinie bis zum 4. Grad für ungültig. Auch dann, wenn Zweifel darüber bestehen, ob die Partner in irgendeinem Grad der geraden oder im zweiten Grad der Seitenlinie blutsverwandt sind, dürfe eine Eheschließung niemals gestattet werden.

Auf Antrag kann die Kirche für die Eheschließung unter Cousins und Cousinen allerdings eine Sondergenehmigung erteilen und das kirchliche Eheverbot mit einem Dispens aufheben. Da die Eheschließung zivilrechtlich erfolgt, hat die kirchenrechtliche Beurteilung allenfalls noch Bedeutung, wenn es um die Trauung geht. Möchten Sie auch kirchlich heiraten, sollten Sie vorab mit Ihrem Pfarrer besprechen, ob es Bedenken gegen die Eheschließung gibt.

Cousins und Cousinen, Vettern und Basen

Geht es um Verwandtschaftsverhältnisse, ist der Sprachgebrauch sehr kreativ. Vieles erscheint irreführend und vielleicht sogar widersprüchlich. Sprechen wir von Cousins und Cousinen, Vettern und Basen, meint der Sprachgebrauch das gleiche. Auch in der Literatur werden diese Bezeichnungen gleichermaßen verwendet. Teils ist auch von Großcousins und Kusscousinen die Rede. Allgemein spricht man von einer Ahnenverwandtschaft.

Im Detail: Cousins und Cousinen sind die Kinder von Geschwisterteilen. Diese werden auch als Cousins 1. Grades bezeichnet. Cousins und Cousinen 1. Grades haben verschiedene Eltern, aber die gleichen Großeltern.

Cousins und Cousinen 2. Grades sind die Kinder der Cousins und Cousinen 1. Grades. Sie haben unterschiedliche Großeltern, aber gemeinsame Urgroßeltern. Damit sind vier Generationen beteiligt.

All die Personen, die in der Seitenlinie miteinander verwandt sind, dürfen einander heiraten. Es besteht kein Eheverbot.

Was ist eine Kusscousine?

In der Umgangssprache und vornehmlich in ländlichen Gebieten ist auch der Begriff der Kusscousine gebräuchlich. Von einem Kusscousin ist eigentlich nie die Rede. Der männliche Begriff scheint ungebräuchlich zu sein. Kusscousinen sind die Kinder von Cousins und Cousinen 1. Grades. Möchten Sie Ihre Kusscousine ehelichen, heiraten Sie Ihre Cousine 2. Grades. Auch diese Heirat ist problemlos möglich.

Welche Bedenken bestehen gegen die Eheschließung unter Verwandten?

Soweit unter Verwandten ein Eheverbot besteht, ist das Eheverbot auf humangenetische Probleme zurückzuführen. Es besteht ein Risiko von Erbkrankheiten. Die größten Risiken bestehen bei direkt miteinander verwandten Personen. Hier spricht man auch vom Inzest. So soll das Risiko einer Erberkrankung bei einer Verbindung von Vater zu Tochter, Mutter zu Sohn oder von Bruder zu Schwester bei 30 bis 50 % liegen.

Heiraten Cousin und Cousinen 1. Grades, wird das Risiko mit 5 bis 6 % angegeben. Cousin und Cousine teilen immerhin ca. 12,5 % ihrer Gene. Laut einer britischen Studie (Quelle: thelancet.com) ist das Risiko für Erbkrankheiten fast doppelt so hoch. Der Pränataldiagnostiker Rolf Becker (Quelle: zeit.de) schätzt, dass ca. 6 bis 8 % statt 3 % der gemeinsamen Kinder von einer schweren Behinderung betroffen sind. Es könne zu Fehlbildungen von Herz oder Nervensystem kommen. Allerdings soll kein erhöhtes Risiko bestehen, dass das Kind mit einem Down-Syndrom zur Welt kommt.

Heiraten Cousin und Cousinen 2. Grades, wird das Risiko noch immer mit 2 bis 3 % eingeschätzt, auch wenn die genetische Verwandtschaft sich kaum noch bemerkbar macht. Vergleicht man das Risiko mit der Eheschließung nicht miteinander verwandter Personen, ist das Risiko einer Eheschließung zwischen Cousin und Cousine 2. Grades praktisch auf das Risiko der Allgemeinbevölkerung reduziert.

Sofern Sie also Ihren Cousin oder Ihre Cousine heiraten wollen, kann sich empfehlen, sich humangenetisch beraten zu lassen. Diese Empfehlung ist vor allem dann geboten, wenn Sie selbst oder Ihr künftiger Ehepartner aus einer solchen Verbindung stammen. Haben Sie die Absicht, Kinder in die Welt zu setzen, handeln Sie auch vornehmlich im Interesse Ihrer künftigen Kinder.

Alles in allem

Es gibt kaum etwas Komplexeres als verwandtschaftliche Verhältnisse. Sofern die verwandtschaftliche Beziehung nicht klar ist, kann sich empfehlen, einen Stammbaum zu zeichnen und Schritt für Schritt den Grad der Verwandtschaft nachzuvollziehen. Auch ein Bluttest kann Erkenntnisse liefern.