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Wie sich der Familienstand der Partner auf die Familie auswirkt

 
 

Den idealen Partner oder die ideale Partnerin gibt es wahrscheinlich nur in Romantikfilmen. Im Leben gelten andere Kriterien. Dabei könnte auch die Frage eine Rolle spielen, ob und wie sich der Familienstand der Partner auf die Familie auswirkt. Wer geschieden ist und neu heiratet, geht mit anderen Voraussetzungen in die zweite Ehe als ein lediger oder verwitweter Partner. Vor allem dürfte auch die Existenz eines Kindes eine gewichtige Rolle spielen. Insoweit kann sich der Familienstand nicht nur rechtlich und wirtschaftlich auswirken, sondern auch Einfluss auf den sozialen Status, die gesellschaftliche Akzeptanz, die emotionale Stabilität und Sicherheit, auf das Verantwortungsgefühl füreinander und die Rolle der Kinder in der Beziehung haben.

Sozialer Status und Akzeptanz

Die Ehe war seit jeher das Idealbild der Beziehung der Geschlechter. Nur derjenige, der verheiratet war, galt als gesellschaftlich vollwertig. Ledige Personen wurden eher bemitleidet, teils auch gesellschaftlich mehr oder weniger bewusst geächtet. Nichtverheiratete Paare sahen sich mit Vorurteilen und Diskriminierung konfrontiert.

Verheiratete Paare hingegen passten besser in das soziale Schema und genossen zumindest aus der Sicht gleichfalls verheirateter Paare einen hohen sozialen Status und eine hohe Akzeptanz. Nicht zuletzt standen und stehen Ehe und Familie unter dem Schutz des Grundgesetzes und werden auch heute noch staatlicherseits in besonderer Weise gefordert. Der soziale Status und die allgemeine gesellschaftliche Akzeptanz dürften umso größer gewesen sein, wenn die Partner vor der Eheschließung ledig waren und nicht wegen einer Scheidung als „Secondhandpartner“ einem negativen Image unterliegen.

Ob das heute noch alles so gilt, kann ruhigen Gewissens bezweifelt werden. Es gibt eine ganze Reihe mehr Möglichkeiten, miteinander zu leben.

Beide Partner sind ledig

Leben die Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammen, stehen sie sich rechtlich wie Fremde gegenüber. Es gibt keine allein durch die Art des Zusammenlebens vertraglich begründeten Rechte und Pflichten. Trennt sich das Paar, lassen sich ohne weitere vorhergehende Absprachen keine Ansprüche untereinander begründen.

Ledige Paare sehen sich bisweilen dem Vorbehalt ausgesetzt, dass die Beziehung eine zeitlich befristete Gemeinschaft darstellt, die Partner nicht die Absicht haben, verantwortungsvoll und zuverlässig füreinander einzustehen und jeder sich davor scheut, mit einer Eheschließung Verantwortung für den Partner zu übernehmen.

Einfluss auf Kinder

Die Art und Weise wie ein Paar zusammen lebt, kann rechtliche, emotionale und soziale Auswirkungen auf ein Kind haben. Kinder erwarten eine gewisse Stabilität, die sie, vor allem im Vergleich zu verheirateten Elternpaaren, im Idealfall in der Eheschließung der eigenen Eltern sehen, sobald sie dies nach und nach verstehen.

Patchworkfamilien stehen vor der Herausforderung, die unterschiedlichen und teils gegensätzlichen Interessen und emotionalen Befindlichkeiten der gemeinsamen Kinder unter einen Hut zu bringen. Die sich daraus oft ergebenden Konflikte sind nur bedingt Lösungen zugänglich.

Kinder und Jugendliche erheben oft den Vorwurf, der neue Partner habe sich in das frühere gedeihliche empfundene Familienleben hineingedrängt und wird trotz der Trennung der Eltern und der Eheschließung des eigenen Elternteils als Störfaktor empfunden. Kinder unterliegen gerne der Einschätzung, ein neuer Partner wolle den anderen Elternteil ersetzen, sei Konkurrent und habe nicht das Recht, in die familiäre Struktur einzudringen. Dies gilt erst recht, wenn der geschiedene oder verwitwete Elternteil neu heiratet und die Eheschließung mit einem neuen Partner diese Einschätzung noch mehr verfestigt.

Geschiedener Partner heiratet neu

Heiratet ein geschiedener Partner nach der Scheidung neu, lassen sich positive und negative Aspekte erkennen. Negativ könnte sich auswirken, dass ein Partner eine gescheiterte Ehe hinter sich hat und für die Trennung möglicherweise Verantwortung trägt. Das damit verbundene negative Image könnte sich in der gesellschaftlichen Akzeptanz und der Einschätzung durch den neuen Partner niederschlagen. Der geschiedene Partner könnte als „Secondhandpartner“ nicht die gleiche Wertigkeit haben, wie ein zuvor lediger „ungebrauchter“ Partner.

Positiv könnte sich auswirken, dass ein geschiedener Partner weiß, warum die frühere Ehe gescheitert ist und die Erfahrung besitzt, wie sich die nachfolgende Ehe besser und sicherer gestalten lässt. Der neue Partner könnte von diesen Erfahrungen profitieren, weil er oder sie weiß, dass der andere das Risiko kennt und darauf bedacht ist, genau dieses Risiko zu vermeiden. Wurde die frühere Ehe zudem streitig geschieden und hat der Partner dennoch erneut geheiratet, könnte sich daraus die Hoffnung begründen, dass er oder sie es möglichst nicht auf eine weitere Scheidung ankommen lässt und alles dafür tun wird, dass die neue Ehe dauerhaft Bestand hat.

Verwitweter Partner heiratet neu

Heiratet ein verwitweter Partner neu, sollte eine Eheschließung möglichst nur erfolgen, wenn der Tod des früheren Partners emotional verarbeitet ist. Andernfalls besteht das Risiko, dass der Schatten des früheren verstorbenen Partners die neue Beziehung belastet und der verwitwete Partner sich dem neuen Partner nicht so öffnen kann, wie es für eine gedeihliche Beziehung notwendig wäre.

Verheiratete Paare

Ein Paar, das nicht verheiratet zusammenlebt, steht sich wie Fremde gegenüber. Es gibt im Regelfall keinerlei rechtliche Beziehungen. Geht die Beziehung in die Brüche, begründet die Trennung keine Ansprüche der Partner untereinander. Ist das Paar hingegen verheiratet,

  • kann sich das Paar einkommensteuerrechtlich zusammen veranlagen lassen und profitiert vom steuergünstigen Ehegattensplitting,
  • ein nicht oder nur gering berufstätiger Partner ist in der gesetzlichen Krankenversicherung, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung des anderen familienversichert,
  • hat, insbesondere bei Übernahme der Haushaltsführung und Kinderbetreuung, Anspruch auf Familienunterhalt,
  • hat ein Partner mit ausländischer Staatsangehörigkeit ein Aufenthaltsrecht in Deutschland,
  • begründet die Eheschließung ein gesetzliches Erbrecht der Ehepartner untereinander,
  • können die Partner ein gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament) errichten,
  • sind im Fall der Trennung und Scheidung durch den Anspruch auf Trennungs- und Ehegattenunterhalt zumindest finanziell bessergestellt, als bei einem nicht veralteten Paar der Fall wäre,
  • wird bei der Scheidung der Versorgungsausgleich durchgeführt,
  • hat ein Ehepartner bei unterschiedlichen Vermögenszuwächsen Anspruch auf Zugewinnausgleich,
  • hat Anspruch, nach der Trennung aufgrund einer besonderen Lebenssituation vorrangig die eheliche Wohnung nutzen zu dürfen.

Wirtschaftliche Aspekte

Verheiratete Paare haben oft eine bessere wirtschaftliche Stabilität, insbesondere wenn Einkommen und Kosten geteilt werden. Dies fördert die Einschätzung, dass man füreinander Verantwortung trägt und bereit ist, den anderen am eigenen Leben teilhaben zu lassen.

Pflichten und Verantwortlichkeiten

In der Ehe sind die Partner einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet und tragen füreinander Verantwortung. Die Eheschließung bildet damit den Rahmen, in dem die Rechte und Pflichten der Partner begründet sind. Im Gegensatz zu einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind diese Rechte und Pflichten klarer definiert und erleichtern es, die Rollen innerhalb der Lebensgemeinschaft besser aufzuteilen.

Einfluss von Trennung und Scheidung

Trennt sich ein verheiratetes Paar, wird die Ehe im Regelfall geschieden. Eine Scheidung führt dem Paar und insbesondere einem gemeinsamen Kind weitaus stärker vor Augen, dass die Lebensgemeinschaft abgewickelt wird, als wenn sich ein nicht verheiratetes Paar trennt. Dies gilt umso mehr, wenn die Scheidung nicht im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt, sondern sich die Partner wegen einer Scheidungsfolge streitig auseinandersetzen und eventuell eine gerichtliche Entscheidung beantragen. Vollzieht sich dann noch ein „Rosenkrieg“, wirkt sich die Auseinandersetzung unter Umständen so nachhaltig aus, dass der geschiedene Partner eine neue Eheschließung scheut und allenfalls eine nicht eheliche Beziehung akzeptiert.

Alles in allem

Es ist nicht zu bestreiten, dass der Familienstand die Familie und die Beziehung der Partner untereinander auf vielfältige Weise beeinflussen kann. Diese Auswirkungen hängen von Kultur, Rechtssystem, individuellen Überzeugungen und Erwartungen ab. Die Dynamik und Bedürfnisse einer jeden Familie sind einzigartig, so dass sich eine pauschale Betrachtungsweise verbietet. Nicht zuletzt ist jeder für sich selbst verantwortlich und sollte die Wertigkeit der eigenen Beziehung zum Partner nicht davon abhängig machen, was soziales Umfeld und Gesellschaft als werthaltig oder nicht werthaltig beurteilen.