Müssen Kinder im Haushalt laut Gesetz helfen?
Geht es um die Hilfe von Kindern im Haushalt, gibt es tatsächlich Regelungen im Gesetz. Nach § 1618a BGB sind „Eltern und Kinder einander Beistand und Rücksicht schuldig“.
In Bezug auf Dienstleistungen im Haushalt heißt es in §1619 BGB konkretisierend: „…ein Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen Dienste zu leisten“. … Es versteht sich, dass diese Vorschriften interpretierungsbedürftig sind. Dazu gibt es auch Rechtsprechung bis hin zu Entscheidungen des Bundesgerichtshofs.
Regelungen betreffen leibliche und Adoptivkinder, U18 und Volljährige
Die in § 1618a BGB beschriebene familiäre Solidarität konkretisiert das Gesetz in § 1619 BGB. Jedes Kind, das seinen Lebensmittelpunkt im Hausstand eines Elternteils oder seiner Eltern hat, ist moralisch, aber auch rechtlich verpflichtet, sich im gemeinsamen Hausstand zu engagieren. Die Verpflichtung betrifft leibliche Kinder, Adoptivkinder, aber auch Stiefkinder (OLG Nürnberg, FamRZ 1960, 119). Unerheblich ist, ob das Kind minderjährig oder volljährig ist (BGH NJW 1978, 159).
Der Umfang dessen, was Sie von Ihrem Kind im Haushalt verlangen können, bestimmt sich nach
- Alter,
- Gesundheit und
- den körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Kindes.
- Auch die Lebensstellung, ob sich das Kind in der Auswahl befindet oder in der Schule besonders gefordert ist,
- ob es mit mentalen, seelischen oder sonstigen Schwierigkeiten konfrontiert ist,
sind zu berücksichtigen.
Natürlich ist auch der Hilfebedarf des Elternteils ein relevanter Aspekt. Je mehr Sie als Elternteil Hilfe benötigen und je besser das Kind in der Lage ist, diese Hilfe zu gewähren, umso mehr erwächst die Verpflichtung des Kindes, sich zu engagieren.
Praxisbeispiel
So hat der Bundesgerichtshof es beispielsweise für zumutbar gehalten, einem Kind ab 14 Jahren sieben Wochenstunden abzuverlangen, in denen es sich im Haushalt engagieren soll (BGH FamRZ 1973, 536). Auch aus der Berufstätigkeit beider Elternteile kann sich eine erhöhte Verpflichtung zur Mithilfe im Haushalt ergeben (BGH NJW 1972, 1718).
Was sind die Grenzen dessen, was Sie fordern können?
Wenn Sie Ihre Kinder im Haushalt helfen lassen, dürfen Sie Kinder mit der Aufgabe nicht überfordern. Diese Überforderung führt zwangsläufig dazu, dass das Kind sich sträubt und Wege sucht, sich einer derartigen Aufgabe zu entziehen. Als Elternteil würden Sie sich herausgefordert fühlen, Druck aufzubauen, um das Kind dann dennoch zu verpflichten.
Beachten Sie, dass Kinder keine billigen Arbeitskräfte sind und nicht dazu benutzt oder gar missbraucht werden dürfen, dass sich Elternteile der eigenen Verantwortung entledigen. Kinder brauchen Freizeit. Kinder müssen die Möglichkeit haben, sich als Kind zu entwickeln. Werden sie mit Haushaltstätigkeiten überhäuft, kommt genau dieses Bedürfnis zu kurz, mit der Konsequenz, dass das Kind sich zurückzieht. Auch sollten die schulischen Leistungen des Kindes nicht unter seinen Verpflichtungen im Haushalt leiden. Dabei erscheint auch klar, dass es Haushalte gibt, die auf das Engagement des Kindes angewiesen sind.
Praxisbeispiel
Ist ein Elternteil bettlägerig, kann das Kind zwar Haushaltstätigkeiten übernehmen, sollte aber nicht so eingespannt werden, dass es faktisch die Aufgaben einer Betreuungskraft übernimmt und eigene Interessen in unzumutbarer Art und Weise zurückstellen muss.
Hat das Kind Anspruch auf eine Entlohnung für Haushaltstätigkeiten?
Hilft das Kind im Haushalt, besteht grundsätzlich kein Anspruch des Kindes, für sein Engagement entlohnt zu werden. Familiäre Solidarität ist eben keine Dienstleistung, die Ansprüche auf Entlohnung begründet. Mit dem Argument könnten auch Eltern von ihren Kindern einfordern, für alles entlohnt oder belohnt zu werden, was sie im Hinblick auf Erziehung, Betreuung, Verpflegung und Unterkunft des Kindes leisten.
Ungeachtet dessen bleibt es Eltern selbstverständlich unbenommen, ein Kind finanziell zu entlohnen oder zu belohnen, wenn es sich im Haushalt nützlich macht. Dabei sollte aber nicht das Risiko unterschätzt werden, dass das Kind daraus die vermeintliche Erkenntnis ableitet, dass es nur aktiv wird, wenn es dafür entlohnt wird. Die familiäre Solidarität würde damit konterkariert.
Was sind altersgerechte Hausarbeiten für Kinder?
Kinder sollten mit Hausarbeiten betraut werden, die sie verantwortungsvoll erledigen können. Wird ein Kind überfordert, agiert es widerwillig und wird alles versuchen, sich der Aufgabe zu entziehen. Umgekehrt motiviert es das Kind, eine Aufgabe zu erledigen, wenn es das Gefühl hat, es kommt zurecht.
Was kann ein 10jähriges Kind im Haushalt helfen?
Kinder bis 10 Jahre können gebeten werden,
- das Kinderzimmer aufzuräumen,
- den Essenstisch abzuräumen,
- den Mülleimer zu leeren,
- eine Geburtstagskarte für Oma oder Opa zu malen,
- Salat zu putzen oder auch
- Den Frühstücks- oder Mittagstisch anzurichten.
Aufgaben im Haushalt für Kinder bis 12 Jahre
12jährige können zusätzlich zur vorherigen Auflistung um folgende Dinge gefragt werden:
- Geschirrspüler ein- oder ausräumen,
- Straßenrinne kehren,
- Lebensmittel einkaufen (auch für kranke Großeltern),
- Pakete zur Post bringen,
- Den Hund ausführen,
- Zimmer staubsaugen,
- Vogelkäfig sauber machen,
- Kartoffeln schälen oder auch
- Blumen im Garten pflanzen.
Aufgaben für Kinder bis 14 Jahre
Kinder bis einschließlich des 14. Lebensjahres dürfen darüber hinaus
- Rasen mähen,
- Auto waschen,
- Laub zusammenkehren,
- Schnee räumen,
- kleine Reparaturarbeiten erledigen oder auch bei Geschick
- einen Kuchen für Geburtstage backen.
Mein Kind hilft nicht im Haushalt - was tun?
Stellen Sie die Frage so wie beschrieben, hat Ihr Kind in jungen Jahren vielleicht die Anleitung dafür nicht bekommen, Dinge zu tun, die im Haushalt wichtig sind. Je später man damit anfängt, desto schwieriger wird es, ihm einen Teil seiner Aufgaben anzugedeihen. Es gibt aber auch andere Gründe und damit verschiedene Lösungen, wieso Kinder zunächst nicht mit anpacken helfen.
Trotzphasen und Autonomiebedürfnis – „jetzt bestimme ich mal über euch“
Wobei es natürlich auch auf das Alter ankommt, in welchem „nicht gewollt wird“. Kinder haben Trotzphasen, in denen sie permanent das Gegenteil von dem Verlangten tun, und teilen sich ihre Zeit zum Beispiel in der Pubertät ggf. auch stellenweise eher für die Peergroup ein statt für den Haushalt. Da hat mit einem natürlichen Autonomiebedürfnis zu tun.
Je weiter Heranwachsende in KiTa und Schule kommen, desto seltener stellt sich die Gelegenheit für sie, selbst Entscheidungen treffen. Das Zuhause ist der Ort, wo das noch möglich ist – und dann oft auch eben nicht. Die Konsequenzen einer Zuwiderhandlung werden jedoch von ihnen eher zuhause in Kauf genommen als in der Schule einen Verweis oder sonstwo ein Schimpfen zu bekommen.
Ansprache und Vorbild sein
Mancherorts macht auch der Ton die Musik. Älterer Nachwuchs reagiert eventuell auf Ich-Botschaften eher als auf die klassischen „Du musst“-Appelle. „Mir würde es sehr helfen, wenn du mir den Schrank ausräumen könntest mit den Vorräten, um mal darin sauber zu machen, das fällt mir zunehmend schwerer“ vermittelt einem ein höheres Gefühl der eigenen Bedeutung, als wenn die Aufgabe ohne Begründung gestellt würde. Wer weiß, vielleicht befindet sich unter den Vorräten ja auch ein Glas Pfirsiche, was das Kind schon lange nicht mehr gegessen hat (Stichwort Belohnung…).
Kleinere Kinder können sich dagegen durchaus vom Nachahmeffekt angestachelt fühlen, die Wäsche endlich in den Korb zu legen. Wenn wirklich alle das (mit etwas gespieltem Eifer) tun, will der 6jährige nicht der einzige bleiben, der bei diesem Spiel nicht mitmachen darf. Dazu gehört dann aber auch, dass man seine schmutzigen Kleider abends als Erwachsener nicht irgendwohin wirft, sondern sie in Vorbildfunktion eben immer an den vorgesehenen Ort tut.
Aufpassen bei mehreren Geschwistern
Achten Sie auch auf die schwierige Aufgabe, mehrere Kinder gleichermaßen in die Verantwortung für den Haushalt einzubeziehen. Vermeiden Sie unbedingt, dass ein Kind das Gefühl hat, es werde mehr gefordert als das Geschwisterkind. Verdeutlichen Sie, dass Sie das Kind entsprechend seiner Fähigkeiten und seiner Interessen einbeziehen. Sind die Kinder in etwa gleichermaßen befähigt, kann sich anbieten, dass sich die Kinder regelmäßig mit einer bestimmten Aufgabe ablösen.
Verantwortung schafft Selbstvertrauen
Gelingt es, das Kind in die Verantwortung für die familiäre Gemeinschaft einzubeziehen und erledigt das Kind eine ihm übertragene Aufgaben erfolgreich, profitieren nicht nur die Eltern. Auch das Kind erzeugt in sich Selbstvertrauen und bestärkt sich darin, dass es derart übertragene Aufgaben meistert, wenn es sich dafür interessiert und engagiert. Wird das Kind älter, kann der Verantwortungsbereich ausgedehnt und das Anforderungsprofil erhöht werden. Das Kind wächst mit seinen Aufgaben.
Fühlt es sich befähigt, geht damit idealerweise die Motivation einher, von sich aus Aufgaben zu übernehmen. Ein Kind, das in dieser Verantwortung erzogen wird, wird auch später im Leben weitaus besser in der Lage sein, mit sich selbst und seiner Umgebung zurechtzukommen, als ein Kind, das feststellen muss, dass die Eltern keine Dienstleister sind und es jetzt die Verantwortung für sich selbst trägt.
Fazit
Als Elternteil brauchen Sie kein schlechtes Gewissen zu haben, wenn Sie die Hilfe Ihres Kindes im Haushalt einfordern. Im Gegenteil, Sie tun Ihrem Kind etwas Gutes und erziehen es zu einem verantwortungsvollen Mitglied der Gesellschaft. Die Gesetze, die es dafür gibt, werden das Kind allenfalls interessieren, sofern es einmal selbst Jura studieren möge – ansonsten legen Sie zuhause einfach selbst die Gesetze fest. Wichtig ist, dass Sie als Vorbild vorangehen und sie selbst stets befolgen.