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Was tun bei häuslicher Gewalt?

 
 

Es kommt leider in der besten Ehe vor: Sie wurden von Ihrem Partner psychisch, emotional oder körperlich attackiert und wissen nicht mehr ein und aus. Keine Bange, Sie haben Rechte!

Als Opfer von häuslicher Gewalt haben Sie Rechte und können strafrechtlich und zivilrechtlich dagegen vorgehen.
Auf strafrechtlicher Seite sind aber Fristen einzuhalten. Bei einfacher Körperverletzung muss der Strafantrag spätestens drei Monate nach dem Vorfall gestellt werden. Eine Vergewaltigung verjährt nach fünf Jahren.

Das zivilrechtliche Gewaltschutzgesetz ermöglicht es, dass ein Kontaktverbot gerichtlich festgesetzt wird. Der Partner darf sich Ihnen dann weder persönlich, noch telefonisch oder schriftlich nähern. Auch ist eine befristete Zuweisung der Wohnung möglich. Der Partner muss dann umgehend aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen.

Wer informiert gehört
Auch wenn Sie verzweifelt sind und Ihren Partner lieben: Wenn er Sie einmal oder sogar mehrmals geschlagen, vielleicht sogar bedroht und nach Ihrem Leben getrachtet hat, dann informieren Sie umgehend die Polizei und einen Anwalt.

Auch Hilfsorganisationen oder Ehe- und Familienberatungsstellen bieten Ihnen Hilfestellung an. In besonders prekären Situationen ist der Aufenthalt in einem Frauenhaus ratsam. Dafür brauchen Sie sich nicht zu schämen. Es geht auch anderen Frauen so wie Ihnen. Und auch für Kinder ist ein sicherer Platz frei!

Weitere Stellen, die Ihnen weiterhelfen:

  • Kostenlose Telefonseelsorge: 0800 - 1110111/ -222
  • Muslimisches Seelsorge-Telefon: 030-4435098-0/-21 (mutes.de)
  • Diakonie: 030-83001231