Im besagten Prozess klagte eine Frau dagegen, für die Steuerrückstände ihres Neffen und dessen Ehefrau haftbar gemacht zu werden. Das Finanzamt hatte ihr zuvor einen entsprechenden Duldungsbescheid zukommen lassen.
Fast 300.000 Euro Schulden beim Finanzamt
Die Klägerin hatte den beiden bereits zuvor über viele Jahre hinweg finanziell geholfen, konnte aber nicht verhindern, dass Ihr Neffe und seine Frau in zunehmende finanzielle Schwierigkeiten gerieten. Am Ende hatten Sie beim Finanzamt eine Steuerschuld von knapp 300.000 Euro. Zudem waren Ihre Schufa-Einträge inzwischen negativ.
Wegen ihrer schlechten finanziellen Lage war es den beiden nicht mehr möglich, ein eigenes Konto bei einer Bank zu eröffnen.
Die Klägerin sprang daraufhin für die beiden ein und eröffnete ein Konto, das zwar auf ihren Namen lief, für das ihr Neffe aber eine unbeschränkte Vollmacht erhielt. Dieses Konto nutzen die beiden fortan für Ihre geschäftlichen Aktivitäten.
Sie wiesen ihre Auftraggeber an, Provisionen und Honorare auf dieses Konto zu überweisen. Da die Forderungen des Neffen und der Ehefrau gegen ihre Auftraggeber mit der Zahlung auf das Konto ihrer Tante erloschen, war das Finanzamt nicht in der Lage eine Pfändung der Einkünfte der Schuldner durchzuführen. Dies führte zur Mitteilung des Finanzamts, gegen die die Klägerin vorgeht. Darin wurden auch die Anweisungen des Neffen und der Ehefrau, auf das Konto der Klägerin zu zahlen als „anfechtbarere Rechtshandlungen“ bezeichnet und die Anfechtung auch angekündigt.
Finanzamt: Klägerin handelte bewusst
Die Klägerin löste das Konto daraufhin auf und eröffnete ein weiteres bei einer anderen Bank. Die Zahlungen an ihren Neffen und dessen Frau gingen nun auf das neue Konto. Das Geld, das ihnen so zufloss, verwendeten Neffe und Ehefrau für ihre Lebensführung. Da das Finanzamt nun davon ausging, dass die Klägerin von den Absichten ihres Neffen und dessen Ehefrau zur Benachteiligung Ihrer Gläubiger gewusst habe, wurde von ihr Wertersatz gefordert.
Das Gericht folgte dieser Auffassung und wies die Klage ab. Auch das Finanzgericht war der Ansicht, dass die Zahlungsanweisungen des Neffen und der Ehefrau an ihre Auftraggeber anfechtbar waren. Zudem habe die Klägerin bewusst dabei geholfen, Vermögen vor dem Finanzamt und anderen Gläubigern zu schützen.
Quelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz