Artikel-Bild

Trotz Corona in den ersten Mai hinein feiern?

 
 

Wieso feiern Sie eigentlich den 1. Mai? Der 1. Mai ist nämlich der Tag der Arbeiterbewegung, Internationaler Kampftag der Arbeiterklasse und der 121. Tag des gregorianischen Kalenders. Als Tag der Arbeit ist der 1. Mai in Deutschland, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Belgien, Teilen der Schweiz und in einer Reihe anderer Staaten ein gesetzlicher Feiertag. Sollte diese Historie Ihre Feierlaune nicht bereits reduzieren, dürfte das Corona-Virus endgültig die Richtung vorgeben. Lassen Sie uns das Thema in einer Zeit, in der es nicht allzu viel zum Lachen gibt, humoristisch betrachten.

Feiern erlaubt?

Möchten Sie Ihre Tradition pflegen und trotz Corona in den 1. Mai hinein feiern, werden Sie sich wohl oder übel auf die heimische Wohnung und Ihren Garten beschränken müssen. Veranstaltungen und Versammlungen jedweder Art in der Öffentlichkeit sind verboten. Das Virus lässt grüßen.

Allenfalls könnten Sie sich mit Familienangehörigen Ihres Hausstandes und einer dritten Person, die nicht Mitglied Ihres Hausstandes ist, in der Öffentlichkeit bewegen und die Örtlichkeit aufsuchen, an der Sie üblicherweise den 1. Mai gefeiert haben.

Vielleicht nutzen Sie die Situation als Chance, Ihre Aufmerksamkeit intensiv Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner zu widmen und machen aus der Not eine Tugend. Es soll Leute geben, die sich per Skype mit Freunden und Bekannten verabreden und auf diesem Weg gegenseitig das Glas erheben. Not macht eben erfinderisch.

Feiern Sie außerhalb Ihrer Wohnung mit einer nicht haushaltsangehörigen Person, müssen Sie von Amts wegen den Mindestabstand von 1,5 m berücksichtigen. Ein gegenseitiges Zuprosten wäre möglich, wenn Sie Ihren Arm mit der Flasche ausstrecken und Ihr Gegenüber das Gleiche tut. Außerdem dürfen Sie sich nicht längere Zeit am gleichen Ort aufhalten und müssten eigentlich immer irgendwie in Bewegung bleiben. Das Niederlassen auf einer Parkbank oder im grünen Gras im Angesicht von Mond oder Sonne trifft auf den Argwohn der Ordnungspolizei. Ob unter diesen Gegebenheiten wirklich Freude aufkommt, darf bezweifelt werden.

Viele Stadtverwaltungen haben bereits angekündigt, 1.Mai-trächtige Örtlichkeiten abzusperren und vor Ort zu kontrollieren. Parkräume werden von den Baubetriebshöfen unzugänglich gemacht. Die Schwierigkeit der Stadtverwaltungen besteht mithin darin, dass es bei 1. Mai-Feiern keine Veranstalter gibt, denen man das Treiben untersagen darf. Demgemäß ist vielfach die Ankündigung zu hören, dass man speziell für den 1. Mai umfangreiche Präsenz- und Kontrollmaßnahmen an relevanten Örtlichkeiten umsetzen wird. Die Ortspolizeibehörde wird mit großer Personalstärke vertreten sein. Zudem würden Warndurchsagen durch die Feuerwehr nach Vorgaben durch die Ortspolizeibehörde durchgeführt.

Achtung: Bußgeld!

Machen Sie sich dennoch auf den Weg, sollten Sie den aktuellen Bußgeldkatalog im Kopf haben und entsprechende finanzielle Liquidität in der Tasche mit sich führen. Finden Sie sich in der Öffentlichkeit mit mehr als einer nicht in Ihrem Haushalt lebenden Personen zusammen, riskieren Sie und alle anderen Beteiligten bis zu 200 EUR Bußgeld. Auch das „Zuwiderhandeln gegen das Verbot an Versammlungen und Ansammlungen in der Öffentlichkeit teilzunehmen, kann Sie um 400 EUR ärmer machen.

Berücksichtigen Sie, dass es in Bundesländern, in denen Ausgangsbeschränkungen bestehen, keinen triftigen Grund darstellt, die Wohnung zu verlassen, um in den 1. Mai hinein zu feiern. Allein die Lockerungen des Kontaktverbots und der Ausgangsbeschränkungen der vergangenen Woche dürfen Sie nicht glauben lassen, die Corona-Krise sei quasi bewältigt, auch wenn der zunehmende Publikumsverkehr in den Innenstädten ein anderes Bild vermittelt.

Rechtliche Informationen zum Coronavirus

Was bleibt dann noch vom 1. Mai?

Natürlich können Sie in den 1. Mai hinein feiern. Bleiben Sie zu Hause und feiern feuchtfröhlich mit Ihren Angehörigen, werden Sie keine Probleme haben, Ihr Schlafgemach aufzusuchen. Wer die Nacht zum 1. Mai schon einmal unter freiem Himmel verbracht hat, sollte diesen Vorteil zu schätzen wissen.

Gehen Sie außer Haus und treffen sich mit Ihrem einzigen wahren Freund oder Freundin, kann auch das traute Zusammensein Trost bieten. Gehen Sie einfach davon aus, dass nächstes Jahr alles wieder so sein wird, wie es einmal war. Dann könnten Sie Gründe haben, es wieder so richtig krachen zu lassen. Aber bis dahin gilt die Devise, haltet Euch an die Regeln. Umso schneller wird diese Krise überstanden sein.

Auch wenn die Vorstellung schwer fällt: Das Feierverbot am 1.Mai könnte durchaus eine positive Wirkung haben. Es könnte uns allen bewusst machen, dass es keine Entwicklung gibt, die immer nur gradlinig nach vorne verläuft und alles immer nur besser wird. Die Corona-Krise zeigt, dass wir nichts als selbstverständlich betrachten dürfen. Auch ein unsichtbares Virus kann unseren Lebensalltag vollständig über den Haufen werfen.

Wenn wir dann aus dieser Krise als Sieger hervorgehen, sollte uns bewusst sein, dass wir um all das, was wir erreicht haben, beständig kämpfen müssen. Auch der 1. Mai erscheint dann als das, für das wir ihn eigentlich halten. Nämlich ein Feiertag, an dem Sie den Tag der Arbeit feiern können, aber auch einfach deshalb feiern, weil es der 1. Mai ist.

Schöner 1.Mai und bleiben Sie gesund.