Sie besitzen viel Vermögen? Sind enttäuscht von Ihrem Partner und möchten sich scheiden lassen? Dann ist die strikte Gütertrennung die beste Absicherung. Und nicht nur das: Ihr Partner kann Sie nicht abzocken und mehr verlangen, als Ihnen lieb ist. Sie gehen somit nicht „leer“ aus.
Wenn Sie sich für eine strikte Gütertrennung entscheiden, behält jeder Partner nicht nur die Vermögensgegenstände, die er vor der Ehe besessen hat, sondern auch alle Zugewinne.
Lediglich der gemeinsame Hausrat bleibt von der Gütertrennung ausgeschlossen und muss bei einer Trennung geteilt werden.
Gütergemeinschaft
Haben die Ehepartner in ihrem Ehevertrag aber eine Gütergemeinschaft vereinbart, dann bleiben alle während der Ehe erworbenen Vermögenswerte im gemeinschaftlichen Besitz der Eheleute – auch nach einer Scheidung. So können sich Eheleute beispielsweise nach der Scheidung in Ruhe über das Besitzrecht an einem gemeinsamen Haus einigen.
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