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Ostern zu Zeiten von Corona

 
 

Ostern steht vor der Tür. Und alles ist anders als es war. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass unser Lebensalltag Veränderungen unterliegt und vieles von dem, was uns zur Gewohnheit geworden ist, plötzlich neu gestaltet werden muss. Das Corona-Virus veranlasst uns, auch mit den Ostertagen anders umzugehen. Lassen Sie uns darüber nachdenken, was anders ist, was neu ist und wie wir damit umgehen.

Ostern nur noch familienintern feiern

Die Kontaktsperre und die damit einhergehenden Ausgangsbeschränkungen zwingen uns alle, Verwandtenbesuche möglichst zu unterlassen. Sie können die Osterfeiertage also nur noch mit den Angehörigen Ihres eigenen Hausstandes begehen. Die Besuche bei Verwandten oder die Besuche von Verwandten in Ihrer Wohnung sind untersagt.

Auch wenn das Verbot schwierig zu akzeptieren ist, hat es seinen guten Grund. Es gilt, bestehende Infektionsketten zu unterbrechen oder neue Infektionsketten gar nicht erst entstehen zu lassen. Nur wenn wir alle das Kontaktverbot wirklich ernst nehmen, wird es gelingen, dieses leidige Virus zu besiegen. Auch, wenn wir dafür vieles aufgeben müssen, was uns lieb und teuer ist.

Soweit Sie Ihre eigenen Eltern in deren Wohnung besuchen möchten, müssen Sie einen triftigen Grund dafür haben. Als triftiger Grund kommt in Betracht, dass Ihre Eltern aufgrund ihres Alters oder ihres physischen oder psychischen Zustandes einer besonderen Betreuung bedürfen und Sie damit „Hilfe für andere“ leisten. Ansonsten sollten Sie trotz aller emotionalen Beweggründe den Kontakt unterlassen und Ihre Eltern, die aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters oder bestehender Vorerkrankungen als Risikopersonen gelten, nicht einem unnötigen Infektionsrisiko aussetzen.

Kann ich trotzdem Ostern schön feiern?

Natürlich können Sie trotzdem Ostern schön feiern. Sie können mit Ihren Liebsten froh gelaunt in den Tag starten, wie voriges Jahr auch Ostereier verstecken, die Osterhasen suchen lassen und sich darüber freuen, dass auch am Ostersonntag oder Ostermontag aller Voraussicht nach die Sonne vom Himmel scheinen wird.

Am Nachmittag könnten Sie dann gemeinsam spazieren aufbrechen. Die Kontaktsperre hindert Sie nicht, mit Ihren Familienangehörigen, die in Ihrem Hausstand leben, spazieren zu gehen. Das Einzige, was Sie berücksichtigen müssen ist, dass Sie den Kontakt mit anderen Personen, die nicht in Ihrem Hausstand leben, vermeiden sollten. Wenn Ihnen der Kontakt mit Dritten wichtig ist oder wenn Sie alleinstehend sind, müssen Sie den Kontakt auf eine Person beschränken.

Auch die Kirche ist präsent

Läuten am Ostersonntag die Kirchenglocken, finden trotzdem keine Ostermessen statt. Auch in der Kirche gilt es, soziale Kontakte zu Dritten auszuschließen. Es dürfen keine öffentlichen Gottesdienste gefeiert werden. Dennoch brauchen Sie auf Gottesdienste nicht zu verzichten. Sie finden im Fernsehen oder im Internet eine ganze Reihe von Angeboten, die Gottesdienste online anbieten. Auch der Papst in Rom wird seinen päpstlichen Segen „Urbi et Orbi“ online unter die Gläubigen bringen.

Hier finden Sie eine Liste mit katholischen und evangelischen Gottesdiensten von Gründonnerstag bis Ostermontag:

Wie ist das mit dem Osterfeuer?

Ist das Osterfeuer für Sie eine unverzichtbare Tradition, fallen öffentlich veranstaltete Osterfeuer wegen des Kontaktverbots jedenfalls aus. Besitzen Sie einen eigenen Garten, liegt es natürlich nahe, dass Sie ein privates Osterfeuer veranstalten wollen.

Berücksichtigen Sie, dass die Bestimmungen für Osterfeuer im eigenen Garten in der Vergangenheit erheblich verschärft wurden. Soweit es lediglich ein winzig kleines Feuer ist, sollten Sie als Eigentümer Ihres Grundstückes verantwortungsvoll vorgehen. Größere Feuer bedürfen im Regelfall jedoch der Genehmigung durch die Behörde. Da es in der Vergangenheit wohl immer wieder zu unkontrollierten Bränden gekommen ist, zudem ökologische Gründe, insbesondere im Hinblick auf den Tierschutz und die Sauberkeit der Luft, ausschlaggebend sind, dürften Sie kaum eine Chance haben, ein größeres Feuer im eigenen Garten veranstalten zu dürfen. Ihre Nachbarn werden es Ihnen wahrscheinlich danken.

Rechtliche Informationen zum Coronavirus

Kann ich Ostern wegfahren?

Sie werden Ostern wohl oder übel zu Hause feiern müssen. Schließlich dürfen Sie wegen des Kontaktverbots und der damit verbundenen Ausgangsbeschränkungen Ihre Wohnung nur noch aus triftigem Grund verlassen. Ausflugsfahrten oder Fahrten zu touristischen Zwecken sind tabu. Außerdem haben viele Gemeinden die öffentlichen Parkplätze bei Sehenswürdigkeiten oder touristischen Zielen gesperrt. Es gilt zu verhindern, dass Ausflügler anreisen und sich gegenseitig auf die Füße treten.

Sie werden auch keine weiteren Fahrten mit dem Auto unternehmen können. Der Gesetzgeber hat Übernachtungen in Ferienwohnungen und Hotels zu touristischen Zwecken verboten. Dies gilt auch dann, wenn Sie Eigentümer einer Ferien- oder Zweitwohnung sind. Urlaubsziele an der Nord- und Ostsee sind für Urlauber gesperrt. Auch die Urlaubsregion Zealand in den Niederlanden erlaubt keine Anreise von Urlaubern. Man will so verhindern, dass zu viele Menschen aufeinandertreffen und im ungünstigsten Fall Ärzte und Krankenhäuser überlaufen werden.

Wie überstehen wir die Feiertage auf engstem Raum?

Feiertage wie Ostern oder Weihnachten sind für Familien oft der reine Stresstest. Das Zusammenleben mit dem Partner oder der Partnerin oder mit mehreren Familienmitgliedern auf engstem Raum erfordert ein hohes Maß an Toleranz. Die Reserven sind dann schnell aufgebraucht. Von außen hier Ratschläge erteilen zu wollen, erscheint anmaßend. Schließlich bestimmen Ihre individuellen räumlichen Verhältnisse, wo Ihre Grenzen liegen.

Trotzdem: Bemühen Sie sich, die Situation so zu akzeptieren, wie sie ist. Auch Ihre Familie muss damit umgehen. Sie sitzen jetzt alle im gleichen Boot. Vergegenwärtigen Sie sich wiederholt den guten Vorsatz, dass Sie Toleranz zeigen und Unzulänglichkeiten verzeihen können. Legen Sie nicht jedes unglücklich formulierte Wort auf die Waagschale. Es ist klar, dass in der Enge der eigenen Wohnung Reibereien auftreten, die aber genauso schnell vergessen sind, wie sie in Erscheinung getreten sind.

Versuchen Sie, Gemeinsamkeiten zu entwickeln, gewähren Sie sich aber gegenseitig auch Freiräume. Nutzen Sie die schönen Tage und gehen nach draußen. Machen Sie Gesellschaftsspiele. Akzeptieren Sie aber auch, dass der Partner oder die Partnerin oder auch die eigenen Kinder eigene Wünsche haben, sich auch mal zurückziehen möchten und einfach den Wunsch haben, einige Zeit den eigenen Gedanken nachhängen zu dürfen.

Was noch zu sagen bleibt

Feiertage sind wie andere Tage auch: Sie gehen vorüber. Vor allem sollte auch die Krise vorübergehen und das Virus zur Belanglosigkeit degradiert werden. Bringen Sie die Geduld auf, damit umzugehen. Zeigen Sie sich selbst geduldig, tolerant und konstruktiv, sind Sie für Ihre Familienmitglieder ein Vorbild, es Ihnen gleichzutun. Sind Sie hingegen ungeduldig, missmutig, pessimistisch und frustriert, provozieren Sie das gleiche Verhalten in der Familie. 

Also: Frohe Feiertage und bleiben Sie gesund!