Das Brautkleid ist nicht fertig
Sie haben nach wochenlangen Recherchen den richtigen Schneider für Ihr Traumbrautkleid gefunden. Am Tag der Hochzeit ruft der Schneider an und teilt mit, dass er es leider nicht geschafft habe, das Brautkleid fertig zu stellen. Einen Ersatz habe er leider auch nicht. Sie müssen in Ihrem Kleiderschrank jetzt eine Lösung finden, was Sie anziehen.
Braut oder Bräutigam erscheint nicht zur Trauung
Sie stehen vor dem Traualtar und warten. Sie warten auf den Bräutigam oder die Braut. Jede Sekunde erscheint Ihnen wie fünf Minuten. Nach einer halben Stunde Wartezeit klingelt Ihr Handy. Ihre Braut oder Bräutigam teilt per SMS mit, dass die Hochzeit wohl doch verfrüht sei. Sie sollten jetzt ganz schnell zur Realität finden und die Hochzeitsgesellschaft informieren, dass Sie an der Situation völlig unschuldig sind.
Braut oder Bräutigam sagt „Nein“
Fragt der Pfarrer, ob Sie den hier Anwesenden oder die hier Anwesende zum Ehepartner nehmen wollen, soll es durchaus vorkommen, dass die Antwort lautet: „Nein“. Möchten Sie jetzt nicht gleich in Ohnmacht fallen, sollten Sie tief durchatmen und sich zum Zwiegespräch eine kurze Auszeit erbitten. Vielleicht können Sie die Torschusspanik des Partners entkräften.
Der Bräutigam hat den Ehering vergessen
Traditionell ist es Aufgabe des Bräutigams, der lieben Braut den Ehering auf den zweiten Finger der linken Hand zu stecken. Im Fernsehfilm wie im Leben auch, kommt es vor, dass der Bräutigam doch tatsächlich vergessen hat, den Ehering in die Tasche zu stecken. Vielleicht helfen Mutter oder Schwiegermutter aus.
Der oder die Verflossene taucht auf
Albtraum oder Horror. Fragt der Pfarrer, ob es jemanden gebe, der gegen Ihre Heirat etwas einzuwenden habe, sollten Sie damit rechnen, dass Ihre verflossene Lebenspartnerin oder Ihr verflossener Ex auftaucht und Einspruch erhebt. Der Autor dieses Textes muss eingestehen, dass ihm unbekannt ist, wie Pfarrer in dieser Situation reagieren und ob sie tatsächlich die Trauung verweigern. Rechnen Sie damit, dass der oder die Verflossene die Heiratsurkunde präsentiert, sollten Sie jedenfalls vorsichtshalber den Scheidungsbeschluss Ihrer vorhergehenden Ehe in der Tasche haben.
Das Restaurant ist geschlossen
Sie haben für Ihre Hochzeitsfeier das schönste Lokal der Stadt gebucht. Als Sie nach der Trauung dort ankommen, hängt ein großes Schild an der Tür: „Wegen Insolvenz geschlossen“. Jetzt bleibt Ihnen nur noch, zum Italiener zu gehen und dort à la carte zu bestellen oder die Schwiegermutter kocht selbst.
Die Braut wird entführt und taucht nie wieder auf
Es ist vielfach Brauch, dass die besten Freunde die Braut nach der Trauung entführen und der Bräutigam vor der Aufgabe steht, die Braut zu suchen und zu finden. Es dürfte der blanke Horror sein, wenn die Braut so gut versteckt wird, dass sie unauffindbar ist oder den Ausflug dazu nutzt, sich trotz der Trauung zu verabschieden und nie wieder aufzutauchen. Vielleicht besprechen Sie vorab vorsorglich mit der Braut, dass Sie einen Hinweis erhalten, wo Sie suchen sollten.
Das Hochzeitsfoto ist eine Katastrophe
Haben Sie einen Profi-Fotografen beauftragt, die schönsten Momente Ihres Lebens im Bild festzuhalten, sollten Sie es nicht als Katastrophe empfinden, wenn Ihr Gesicht nicht so schön lieblich erscheint, wie Sie es erwarten. Bedenken Sie, dass es normal ist, wenn man das eigene Gesicht auf Fotos anders empfindet, als es wirklich erscheint. Ihr Ehepartner und Ihre Gäste urteilen wahrscheinlich ganz anders. Sie vermeiden derartige ungünstige Eindrücke, wenn Sie entspannt und glücklich ins Objektiv blicken. Ein guter Fotograf wird darauf achten, Sie nicht gerade in ungünstigen Momenten zu verewigen.
Schwiegermutter macht ihrer Antipathie Luft und Schwiegervater ist betrunken
Nicht jede Schwiegermutter akzeptiert die Braut oder den Bräutigam als Schwiegerkind. Möchten Sie vermeiden, dass die Schwiegermutter auch noch am Tag Ihrer Heirat ihre Antipathie lautstark kundtut, sollten Sie im Vorfeld möglichst die Verhältnisse klären. Bestenfalls erklärt sich die Schwiegermutter bereit, zumindest an diesem Tag zu schweigen. Gleiches gilt, wenn der Schwiegervater just an diesem Tag seinen Unmut im Alkohol ertränkt und sich nicht so benimmt, wie Sie es von einem ordentlichen Schwiegervater erwarten dürfen. Natürlich müssen Sie auch mit ähnlichen Reaktionen Ihrer eigenen Eltern rechnen.
Die Hochzeitsnacht provoziert die Scheidung
So ein Tag, so wunderschön wie heute, ist meist unglaublich anstrengend. Selbst wenn alles gut verlaufen ist, liegen die Nerven allzu oft blank. Streiten Sie sich dann mit Ihrem frischvermählten Partner, sollten Sie es nicht darauf ankommen lassen, ihn oder sie so zu provozieren, dass er oder sie keinen anderen Ausweg mehr sieht, als sich sofort wieder scheiden zu lassen. Dann wäre der ganze Aufwand nicht nur umsonst gewesen, sondern würde sich durch die anstehende Scheidung auch noch potenzieren.
Wie vermeide ich Horrorszenarien bei der Hochzeit?
Horrorszenarien bei der Hochzeit sind oft hausgemacht. Sie entstehen aller Wahrscheinlichkeit nach dadurch, dass die Partner überzogene Erwartungen haben und glauben, der Tag der Hochzeit müsse der perfekteste Tag aller Tage sein. Zwar sollte der Tag der Hochzeit tatsächlich der schönste Tag in Ihrem Leben sein. Sie dürfen diese Erwartung aber nicht damit verbinden, dass wirklich alles perfekt und nach Plan verlaufen wird. Planung ist zwar die beste Grundlage für den Tagesverlauf. Sie müssen aber auch realistisch planen und Ihre Erwartungen und Wünsche in einen realistischen Rahmen einbinden.
Lassen Sie sich auch von den Erwartungen Ihrer Eltern, Schwiegereltern und Hochzeitsgästen nicht verrückt machen. Gerade wenn es um Hochzeiten geht, schwelgen Menschen in Träumen und Wünschen, die sich mit der Wirklichkeit nicht immer vertragen. Sie bestimmen, wo es langgeht.
Ist der Wunsch nach einem Ehevertrag ein Grund, die Heirat zu verweigern?
Eheverträge können als Grundlage für eine vertrauensvolle Ehe verstanden werden. Konfrontiert Sie Ihr Ehepartner am Tag der Hochzeit mit dem Wunsch, noch schnell einen Ehevertrag abschließen zu wollen, sollten Sie den Wunsch nicht unbedingt als Misstrauensantrag verstehen. Normalerweise brauchen Sie keinen Ehevertrag, da das Gesetz die Rechte und Pflichten in der Ehe und im Hinblick auf eine potenziell mögliche Scheidung eingehend, angemessen und relativ fair regelt.
In bestimmten Lebenssituationen, beispielsweise wenn der Ehepartner unternehmerisch tätig ist, Sie unterschiedlich hohe Vermögenswerte in die Ehe einbringen oder der Altersunterschied sehr groß ist, kann es durchaus geboten sein, einen Ehevertrag abzuschließen. Für den Abschluss eines Ehevertrages unmittelbar vor der Hochzeit ist es zwar nicht unbedingt zu spät. Die Unterschrift unter einen Vertrag sollte jedoch wohlüberlegt sein. Da der Ehevertrag notariell beurkundet werden muss, brauchen Sie auch angesichts der damit einhergehenden Information durch den Notar nicht unbedingt die Befürchtung zu hegen, Sie würden benachteiligt. Vielleicht können Sie sich am Tag der Hochzeit zumindest darauf verständigen, dass Sie sich im Grundsatz einig sind, aus einem bestimmten Grund einen Ehevertrag abschließen zu wollen.
Wie auch immer
An Halloween müssen Sie mit Schreckmomenten rechnen. Möchten Sie derartige Horrorszenarien bei Ihrer Heirat vermeiden, sollten Sie zwar die Abläufe so weit wie möglich planen. Vermeiden Sie aber, über das Ziel hinauszuschießen. Nicht alles im Leben lässt sich wirklich zuverlässig planen. Besser ist, Sie kalkulieren Unabwägbarkeiten von vornherein ein und bereiten sich mental darauf vor, für den Fall des Falles konstruktiv, überlegt, rational und souverän zu entscheiden. Stehen Sie über den Dingen, auch am Tag Ihrer Hochzeit. Wir wünschen jedenfalls alles Gute.