Warum könnte die Einladung problematisch sein?
Waren Sie bereits verheiratet, empfindet Ihr Ex möglicherweise noch immer Gefühle für Ihre Person, die er oder sie trotz Ihrer Trennung und Scheidung nicht völlig verbannt hat. Gleiches könnte natürlich auch auf Sie zutreffen.
Daraus wiederum könnte sich ein unbewusstes oder bewusstes Gefühl der Eifersucht entwickeln. Nicht jeder kann damit umgehen. Sie riskieren, dass der oder die Ex Ihre Einladung zur Hochzeit zwar gerne annimmt, emotional und mental aber nicht in der Lage ist, das Gefühl der Eifersucht zuverlässig zu kontrollieren.
Gerade, wenn der oder die Ex sich dann daran erinnert, was für schöne Zeiten Sie hinter sich haben und was Sie alles gemeinsam erlebt haben, könnte es sein, dass sich der oder die Ex bei der Hochzeitsfeier im Überschwang der Gefühle zu Äußerungen oder Handlungen hinreißen lässt, die Ihren neuen Partner brüskieren. Eine Eifersuchtsszene wäre sicherlich der Albtraum einer jeden Hochzeitsfeier.
Im ungünstigsten Fall bekundet der oder die Ex bei der Trauung im Standesamt oder gar bei der Trauung in der Kirche Widerspruch und stellt Sie vor Ihren Hochzeitsgästen bloß. Sie sollten sich also bei einer Einladung zur Hochzeit wirklich sicher sein, dass der oder die Ex wirklich keine Gefühle mehr für Sie hegt oder zumindest zuverlässig in der Lage ist, die eigenen Gefühle unter Kontrolle zu halten.
Warum soll der/die Ex zur Hochzeit kommen?
Möchten Sie Ihren Ex-Mann oder Ihre Ex-Frau zur Hochzeit einladen, haben Sie sicherlich einen guten Grund. Sind Sie sich dessen auch bewusst? Einfach eine Einladung auszusprechen, weil es höflich erscheint oder weil der/die Ex darum gebeten hat, ist keine gute Grundlage für die Planung Ihrer Hochzeitsfeier. Sie sollten also schon bessere Gründe haben. Vor allem sollten Sie sich dieser Gründe bewusst sein.
Welche Gefühle haben Sie noch für den oder die Ex?
Möglicherweise stellen Sie selbst einen Risikofaktor dar. Vielleicht sind Sie überrascht, wenn Sie bei der Hochzeitsfeier feststellen, dass Sie doch noch Gefühle für den oder die Ex haben und sich schwertun, dem neuen Partner oder der neuen Partnerin vor dem Standesbeamten oder dem Traualtar das Ja-Wort zu geben. Im ungünstigen Fall kommt es dann zu Tränen und Vorbehalten, die die Stimmung unkontrollierbar trüben. Vielleicht erzeugen Sie bei sich selbst ein schlechtes Gewissen und stehen nicht in voller Überzeugung zu Ihrer neuen Partnerschaft. Für diesen Fall sollten Sie vorbeugen und sich auf den Umgang mit der oder dem Ex innerlich vorbereiten.
Aber egal, wie Sie dazu stehen: Ihr Standpunkt könnte sein, dass Sie mit Ihrer Vergangenheit abgeschlossen haben. Teil dieser Zäsur ist, dass Sie auch den oder die Ex aus Ihrem Leben verbannt haben und insoweit kein Grund mehr besteht, eine Einladung zur Hochzeitsfeier auszusprechen.
Möchte der/die Ex überhaupt eingeladen werden?
Selbst wenn Sie den/die Ex einladen wollen, sollten Sie einschätzen, ob er oder sie die Einladung überhaupt annehmen möchte oder selbst Probleme damit hat, Ihrer Hochzeit mit einem neuen Partner oder einer neuen Partnerin beizuwohnen.
Möglicherweise bringen Sie den/die Ex in Verlegenheit oder die Zusage zur Teilnahme erfolgt ohne echte Überzeugung. Sie sollten also nicht erwarten, dass der/die Ex in bester Laune an Ihrer Hochzeitsfeier teilnimmt. Ist die Laune getrübt, könnte dies Auswirkungen auf die Stimmungslage bei Ihrer Feier haben.
Nicht umsonst heißt es, dass schlechte Laune oft ansteckend wirkt. Im ungünstigsten Fall findet der/die Ex auch noch Verbündete, die dann gemeinsam ihre Missgunst zeigen.
Wie beurteilt Ihr neuer Partner diese Würdigung des Ex?
Planen Sie Ihre Hochzeitsfeier, entscheiden Sie sicherlich nicht allein und vor allem nicht gegen den Willen Ihres neuen Partners. Würden Sie den oder die Ex ohne Rücksprache mit Ihrem neuen Partner einladen, riskieren Sie, den neuen Partner oder die neue Partnerin vor vollendete Tatsachen zu stellen und zu brüskieren. Ein solcher Start in die Ehe wäre sicherlich ein schlechtes Omen.
Also sollten Sie unbedingt klären, welche Einstellung Ihr neuer Partner dazu hat. Bekundet Ihr neuer Partner seine absolute Abneigung, sollten Sie nicht unbedingt darauf bestehen, sich durchsetzen zu wollen.
Wie kommt Ihr neuer Partner mit Ihrer/Ihrem Ex zurecht?
Selbst wenn Ihr neuer Partner der Einladung zustimmt, kommt es immer noch darauf an, wie er/sie mit Ihrem Ex oder Ihrer Ex auf der zwischenmenschlichen Ebene zurechtkommt. Ihr neuer Partner tut sich vielleicht schwer damit, dass Sie mit dem oder der Ex eine Familiengeschichte haben und in Erinnerungen und Gemeinsamkeiten schwelgen, mit denen er/sie vielleicht nie gleichziehen kann. Daraus können Neid, Eifersucht und Missgunst entstehen. Möchten Sie Spannungen vermeiden, empfiehlt es sich nicht unbedingt, den oder die Ex zu Ihrer Hochzeit einzuladen.
Beide laden den Ex-Partner ein
Vielleicht ist Ihr neuer Partner oder Ihre neue Partnerin gleichfalls geschieden oder lebt getrennt. Bestenfalls verabreden Sie, dass jeder den oder die Ex zu Ihrer Hochzeit einlädt. Dann gilt gleiches Recht für beide.
Ob die Anwesenheit bei der Hochzeit ein Risiko darstellt, ist eine andere Frage. Besagte kollaborative Spannungen eingeschlossen, wäre es andernfalls natürlich die Krönung, wenn beide Ex-Partner sich so gut verstehen, dass es zwischen ihnen funkt. Dann hätten Sie beide ihren jeweiligen Verflossenen auch noch unfreiwillig etwas Gutes getan.
Was sagen Ihre Kinder?
Haben Sie mit Ihrem Ex oder Ihrer Ex gemeinsame Kinder, werden Sie sicherlich interessiert sein, Ihre Kinder zu Ihrer Hochzeit einzuladen. Denn was wäre eine solche Feier ohne sie? Geschichtlich sind Ihre Kinder Teil Ihres Lebens und sollten auch Teil Ihres Lebens bleiben.
Äußern auch Ihre Kinder den Wunsch, den anderen Elternteil zu Ihrer Hochzeit einzuladen, spricht einiges dafür, die Einladung tatsächlich auszusprechen. Sehen Ihre Kinder in der Einladung ein Risiko oder bekunden ihre Abneigung, sollten Sie diese Bedenken in Ihre Entscheidungsfindung einbeziehen.
Wie beurteilen Ihre Hochzeitsgäste die Einladung des Ex?
Erscheint Ihr oder Ihre Ex für Ihre Hochzeitsgäste als rotes Tuch, riskieren Sie eine ausgesprochen schlechte Stimmung auf Ihrer Hochzeitsfeier. Sind Ihre neuen Schwiegereltern oder Ihre Verwandten oder Bekannten der Einschätzung, dass Ihr Ex für das Scheitern Ihrer Ehe verantwortlich ist, dürfte es schwierig sein, neutral miteinander umzugehen. Sie können kaum ausschließen, dass es auf der Hochzeitsfeier zu verbalen Auseinandersetzungen kommt und ein böses Wort das andere gibt.
Sie riskieren auch, dass sich auf der Feier Gruppen bilden, die sich irgendwie verbunden fühlen. Es kann dann schwierig werden, die Feier als gemeinsame Feier zu begreifen und gemeinschaftlich miteinander umzugehen. Ihre Herausforderung würde darin bestehen, die Animositäten untereinander irgendwie auszugleichen oder zumindest unter Kontrolle zu halten.
Wann können Sie das Risiko eines Affronts kalkulieren?
Es gibt zweierlei, wie Sie das Risiko minimieren, dass aus der gutgemeinten Einladung eine Farce wird.
Ex hat einen neuen Partner
Kalkulierbar scheint das Risiko, wenn der/die Ex bereits selbst einen neuen Partner hat. Erscheinen beide zu Ihrer Hochzeit, brauchen Sie nicht unbedingt zu befürchten, dass der/die Ex mit Befindlichkeiten reagiert, die er/sie selbst nicht kontrollieren kann. Schließlich steht der/die Ex unter der Aufsicht des eigenen neuen Partners und möchte sich nicht unbedingt mit Anfeindungen bloßstellen. Auch könnten Sie trotz aller Vorbehalte ein Interesse daran haben, den oder die Ex des Partners kennenzulernen. Vielleicht empfinden Sie als ein beruhigendes Gefühl, wenn Sie den oder die Ex in guten Händen wissen.
Option, dass Ihr Partner Ihren Ex vorher kennenlernt
Ob der Ex-Partner nun unter „Aufsicht“ eines neuen Partners steht oder nicht - es kann hilfreich sein, wenn das zu vermählende Paar sich vorab einmal mit Ihrem Ex trifft. Dann kann der Bräutigam bzw. die Braut über die Menschenkenntnis entscheiden, ob ihr dieser Gast auf der eigenen Hochzeitsfeier behagt. Überraschungen kann es dann zwar immer noch geben, aber das Risiko dafür ist nach einem gelungenen Treffen davor kleiner geworden.
Alles in allem
Ist Ihre frühere Ehe gescheitert, haben Sie sich idealerweise einvernehmlich scheiden lassen und vereinbart, trotz der Scheidung Freunde zu bleiben. Dann erscheint es angemessen, wenn Sie Ihre Freunde auch zu Ihrer Hochzeit mit einem neuen Partner einladen. Gerade dann, wenn Sie den oder die Ex noch immer wertschätzen, Respekt und Sympathie füreinander empfinden und sich gern an gute vergangene Zeiten erinnern, ist die Einladung ein ausgesprochen freundlicher Akt.