Doch inzwischen sagen die Zahlen was anderes. Nach einer Statistik des Statistischen Bundesamtes hat sich im Verhältnis zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren so einiges getan. Nach wie vor sind verheiratete Paare in der Überzahl.
Im Jahre 2011 gab es 8.171.000 verheiratete Paare mit Kindern und 853.000 (eingetragene) Lebensgemeinschaften mit Nachwuchs. Demgegenüber stehen gerade einmal 849.000 nichteheliche Paare mit Kindern. Die Ehe ist also weit davon entfernt „out“ zu sein. Wenn man diese Zahlen aber mit früheren Werten vergleicht, merkt man doch, dass sie dabei ist, ihre alleinige Dominanz zu verlieren. 1996 gab es noch 10.408.000 Ehepaare mit Kindern und 511.000 Lebensgemeinschaften, aber gerade einmal 506.000 nichteheliche Lebensgemeinschaften mit mindestens einem Kind. Waren also 1996 nur 4,4% aller Paare mit Kindern nicht offiziell gebunden, so waren es 2011 schon ganze 8,6%. Es stellt sich also anscheinend für viele junge Familien die Frage: Warum überhaupt noch heiraten?
Sicher kann es viele persönliche, religiöse, emotionale und auch rechtliche Gründe für den Gang zum Standesamt geben, aber heutzutage ist niemand mehr dazu gezwungen seine Elternschaft durch eine Heirat zu „untermauern“. Immerhin stellt ja ein gemeinsames Kind eh schon das nachdrücklichste Bekenntnis zu einem Partner dar. Da fällt für Viele der Schritt der Hochzeit auch nicht mehr groß ins Gewicht.
Um Ihnen die Entscheidung leichter zu machen, haben wir ein paar Informationen zur unehelichen Elternschaft für Sie zusammengetragen.
Uneheliche Kinder: Von „Skandal“ zu „Normal“
In früheren Zeiten galt es regelrecht als Skandal, unverheiratet ein Kind zu bekommen. Allein durch die Ehe wurden Sexualität und Nachwuchs in den Augen von Kirche und Gesellschaft legitimiert. Das war nicht nur im finstersten Mittelalter so. Vielmehr mussten uneheliche Kinder (und deren Eltern) noch bis weit in die 50er Jahre mit erheblichen Vorurteilen zurechtkommen. Das änderte sich erst mit der Familienreform der 70er Jahre. Darin wurden eheliche und uneheliche Kinder weitgehend gleichgestellt, die Rechte Ihrer Eltern aber noch lange nicht. Immerhin erhielten Mütter eines unehelichen Kindes nun zumindest die „elterliche Gewalt“ in Abstimmung mit dem Jugendamt und auch der Vater bekam gewisse Rechte (Auskunftsrecht, Umgangsrecht). Eine völlige Gleichstellung vor dem Gesetz erfolgte aber erst mit der Reform des Kindschaftsrechtes vom Juli 1998. Heutzutage wird kein Unterschied zwischen ehelichen und unehelichen Kindern mehr gemacht und auch das Jugendamt mischt sich bei unverheirateten Paaren nicht stärker in die Kindererziehung ein als bei verheirateten.
Nachteile
Trotzdem gibt es auch heutzutage diverse Nachteile für eine Elternschaft ohne Trauschein.
Zunächst einmal gilt es, die Frage des Sorgerechts zu klären. Während eine Eheschließung automatisch das gemeinsame Sorgerecht für ein Kind mit sich bringt, gibt es für ein unverheiratetes Paar erst einmal kein gemeinsames Sorgerecht. Wer mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet ist, der muss seine Vaterschaft erst offiziell anerkennen lassen. Nur auf diesem Wege wird aus einem leiblichen Vater dann auch der rechtliche Vater. Das gemeinsame Sorgerecht kann vor der Geburt des Kindes oder spätestens drei Monate danach beim Jugendamt beurkundet werden. Nur auf diese Weise ist es auch möglich, den Nachnamen des Vaters für das Kind eintragen zu lassen. Ansonsten bekommt das Kind den Nachnamen der Mutter. Der Aufwand für einen gemeinsamen Nachnamen und ein gemeinsames Sorgerecht ist also höher als bei einem Ehepaar.
Auch bei einer späteren Eheschließung müssen gewisse Dinge beachtet werden. Wenn seit der Geburt des unehelichen Kindes mehr als 5 Jahre vergangen sind, muss beim Standesamt eigens eine „Anschlusserklärung“ abgegeben werden, damit das Kind den gemeinsamen Ehenamen erhält. Bei Kindern unter 5 Jahren geschieht dies allerdings automatisch. Wer hingegen heiratet, wenn er noch in der Schwangerschaft ist, muss auch mit gewissen Erschwernissen rechnen. So kann ein runder Babybauch schnell den Traum vom atemberaubenden Hochzeitskleid zunichte (oder doch komplizierter) machen. Außerdem ist eine Hochzeit oft stressig und kann mit der Schwangerschaft als sehr große Doppelbelastung empfunden werden.
Auf steuerlicher Seite verzichtet man mit der Entscheidung gegen eine Heirat auch auf das Ehegattensplitting, von dem vor allem Paare mit großen Einkommensdifferenzen oder einem Alleinverdiener profitieren.
Wer nicht heiratet, lässt sich auch die Chance entgehen, sich vor dem ersten gemeinsamen Kind schon einmal näher kennenzulernen und sich in den gemeinsamen Alltag einzuleben. Man weiß, wie man in Extremsituation reagiert, und weiß die Schwächen des Partners zu nehmen. Für junge Eltern eine wichtige Voraussetzung. Eine solche Vorbereitungszeit ist zwar auch unverheirateten Paaren grundsätzlich möglich, aber eine Beziehung ohne Ehe (und Kinder) bleibt eben auch ein Stückchen unverbindlicher und macht eine Trennung um einiges problemloser.
Zuletzt gibt es da noch – vor allem in konservativeren Regionen – die Reaktion des Umfelds. Wer unverheiratet schwanger wird, gilt vielleicht auch im Freundeskreis als vorschnell oder unvorsichtig, zumindest dann, wenn die Beziehung noch nicht so lange besteht. Auch einer Heirat, die unmittelbar nach der Geburt geschlossen wird, haftet schnell der Makel an, dass sie eben nur wegen des Kindes geschlossen worden wäre. Natürlich muss man sich nicht um solches Gerede scheren, aber man sollte wissen, dass es auftreten kann.
Mehr Rechte für Väter
Trotz allem ist es aber nicht nur etwas Negatives, unverheiratet ein Kind zu bekommen. Die Zeiten in denen unverheiratete Kinder und ihre Eltern gesellschaftlich geächtet wurden, sind vorbei. Uneheliche Kinder sind voll erbberechtigt. Die Anerkennung der Vaterschaft und ein gemeinsames Sorgerecht, sowie ein gemeinsamer Familienname sind zwar mit einem Mehraufwand verbunden, aber weder unmöglich noch schwierig zu erreichen. So ist zum Beispiel eine Beurkundung der Vaterschaft beim Amtsgericht, beim Notar, auf dem Standes- oder beim Jugendamt möglich. Durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurden die Rechte leiblicher Väter gestärkt. Und jede Partei (Vater, Mutter, Kind) kann im Zweifelsfall einen Vaterschaftstest verlangen.
Im Trennungsfall ist die Situation vor allem für Väter unkomplizierter als bei einer Ehe. Zwar muss auch hier für ein Kind Unterhalt gezahlt werden, nicht aber für den Ex-Partner. Und mit etwas Glück kann der Kindesunterhalt von Alleinverdienern in den ersten drei Jahren bis zu einer Höchstgrenze von 7.680 Euro sogar als „außergewöhnliche Belastung“ von der Steuer abgesetzt werden. Diese Belastung wird aber auch nicht immer anerkannt.