Vor dem Abschluss eines Vertrages sollten sich die Ehepartner auf jeden Fall von einem Anwalt oder Notar beraten lassen, um alle Rechtsunsicherheiten aus dem Weg zu räumen. Im Idealfall können Sie sich auch getrennt voneinander rechtlich beraten lassen.
Ohnehin wird in der Regel ein Notar den Vertrag beurkunden müssen. Finanzielle Regelungen haben keinen Bestand, wenn die Eheleute sie privat vereinbaren.
Und: Beide Ehepartner müssen bei der Unterzeichnung dabei sein!
Die Eheleute können den Vertrag also auch gemeinsam mit einem Notar aufsetzen. Über Fragen des Zugewinnausgleichs, des Unterhalts und der Versorgung hinaus klärt der Notar auch über die Folgen der Scheidung im Hinblick auf Sorgerecht und Kindesunterhalt für gemeinsame Kinder auf und erarbeitet Regelungsmöglichkeiten.
Alles über Sorgerecht und Kindesunterhalt finden Sie hier.
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