Ehe mit vier Frauen

 
 

Ein Mann in Saudi Arabien hat vier Frauen geheiratet. Würden sich wahrscheinlich viele wünschen, ist aber ein Ding der Unmöglichkeit in Deutschland. Die Ehe ist hierzulande als Einehe fixiert und kann nur durch eine Scheidung aufgelöst werden.

Wer miteinander die Ehe eingeht, verspricht sich nicht nur gegenseitig Treue, Achtung, Rücksicht und Beistand in allen Lebenslagen. Die künftigen Eheleute wählen mit der Ehe auch eine verbindliche, rechtlich abgesicherte Form des Zusammenlebens, die von unserer Verfassung besonders geschützt wird. Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes legt fest: 

„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ 

Dieser Grundsatz verwirklicht sich in einer Vielzahl von rechtlichen Regelungen, die für Eheleute geschaffen wurden.

Eine der wichtigsten Regelungen lautet, dass eine Ehe nicht geschlossen werden darf, wenn eine der Personen noch verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. 
Gemäß § 5 EheG (Ehegesetz) darf niemand eine Ehe eingehen, bevor seine frühere Ehe für nichtig erklärt oder aufgelöst werden ist. Wer seine Ehe auflösen möchte, der müsste sich also scheiden lassen.

Einehe mit 4 Frauen

Wie gesagt kann eine Ehe mit mehreren Partnern in anderen Ländern durchaus rechtlich und Sitte sein. In Deutschland herrscht das Gesetz zur Einehe. Dazu heißt es in § 20 (1) EheG

„Eine Ehe ist nichtig, wenn einer der Ehegatten zur Zeit der Eheschließung mit einem Dritten in gültiger Ehe lebt.“ 

Die Ehe kann demzufolge nur zwischen Mann und Frau geschlossen werden. Personen gleichen Geschlechts können ihrer Beziehung durch eine eingetragene Lebenspartnerschaft einen rechtlichen Rahmen geben. 
Weitere Informationen enthält der vom Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSDV) herausgegebene „Ratgeber zum Lebenspartnerschaftsrecht“. 

Natürlich wird das, was gesetzlich vorgeschrieben ist, in Wahrheit nicht immer so praktiziert. Seitensprünge haben sich in vielen Ehen manifestiert. Und die sind gesetzlich ungesühnt.

Seit dem 1. September 1969 ist Ehebruch nicht mehr strafbar. Er stellt zwar eine "schwere Eheverfehlung" dar, ist aber eine private Angelegenheit zwischen Paaren. Lösung bietet hier gemäß §§ 47 und 48 EheG wiederum die Scheidung.