Alles, was dagegen in der Ehe gemeinsam angeschafft wird ist ein Zugewinn und wird im Scheidungsverfahren aufgeteilt. Dieser kann bei den Ehepartnern unterschiedlich ausfallen, dann entscheidet das Gericht über den sogenannten Zugewinnausgleich.
Unter dem Vermögen versteht das Gesetz nicht nur die Summe aller positiven, sondern auch die negativen Vermögenswerte wie Schulden.
Beispiel: Wer zu Beginn der Ehe 5.000 EUR Schulden hat und zum Zeitpunkt der Scheidung 2.000 EUR Guthaben, hat einen Zugewinn von 7.000 EUR.
Blöd wird es nur, wenn einer der beiden Ehepartner nicht mit Geld umgehen kann. Dann muss nämlich der andere Partner mit dafür einstehen.
Fazit: Wenn Sie dem entgehen wollen, sollten Sie einen Ehevertrag abschließen. Das heißt: Sie können Vermögenswerte, die Ihnen gehören, und die Sie nicht verlieren möchten, durch den Ehevertrag absichern. Ob Geldwerte, immaterielle Güter oder Sachwerte, bsp. ein Ferrari oder ein teures Gemälde – das Vermögen bleibt Ihnen erhalten.
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