Die Zugewinngemeinschaft

 
 

Hier wird erklärt, was eine Zugewinngemeinschaft ist und was diese für eine Ehe bzw. im Falle einer Scheidung bedeutet. Wer heiratet geht gesetzlich eine Zugewinngemeinschaft ein, das heißt: Was ein Ehepartner vorher mit in die Ehe bringt, bleibt auch nach einer Trennung sein Eigentum.

Alles, was dagegen in der Ehe gemeinsam angeschafft wird ist ein Zugewinn und wird im Scheidungsverfahren aufgeteilt. Dieser kann bei den Ehepartnern unterschiedlich ausfallen, dann entscheidet das Gericht über den sogenannten Zugewinnausgleich.

Unter dem Vermögen versteht das Gesetz nicht nur die Summe aller positiven, sondern auch die negativen Vermögenswerte wie Schulden.

Beispiel: Wer zu Beginn der Ehe 5.000 EUR Schulden hat und zum Zeitpunkt der Scheidung 2.000 EUR Guthaben, hat einen Zugewinn von 7.000 EUR.

Blöd wird es nur, wenn einer der beiden Ehepartner nicht mit Geld umgehen kann. Dann muss nämlich der andere Partner mit dafür einstehen.

Fazit: Wenn Sie dem entgehen wollen, sollten Sie einen Ehevertrag abschließen. Das heißt: Sie können Vermögenswerte, die Ihnen gehören, und die Sie nicht verlieren möchten, durch den Ehevertrag absichern. Ob Geldwerte, immaterielle Güter oder Sachwerte, bsp. ein Ferrari oder ein teures Gemälde – das Vermögen bleibt Ihnen erhalten.

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Fortschritt

Die Zeit, sie eilt so schnell voraus,
Und ich, ich blieb zurück.
Ich schäme mich! Was kommt heraus?
Es bleibt ein Mißgeschick.

Dort stürmt sie hin unbändig jach,
Kaum reicht so fern mein Blick;
Die Bahngenossen stürmen nach,
Und ich, ich blieb zurück.

Vielleicht kehrt wieder sie des Wegs;
Laßt sitzen mich am Stein!
Vielleicht - hat sie sich müd gerannt -
Hol ich sie doch noch ein.

Der Gang der Welt ist nicht so rasch,
Als Torheit meint und spricht;
Man weiß wohl: Flügel hat die Zeit,
Die Zeiten aber nicht!

Franz Grillparzer (1791 bis 1872)

2014: Die echte und wahre Online-Scheidung hat in Deutschland begonnen!