Zwangsehen?
Die Ehe spielt im Islam, genauso wie im Christentum eine sehr wichtige Rolle. Entgegen dem Vorurteil, dass im Islam Zwangsehen vorgeschrieben sind, bzw. toleriert werden, besagt der Koran, dass Ehen nur im beidseitigen Einverständnis beschlossen werden können. Abgesehen davon muss auch der islamische Vormund der Frau (in den meisten Fällen der Familienvater) zustimmen.
Kriterien für die Partnersuche
Mann und Frau sollen sich durch ihre individuellen Eigenschaften gegenseitig ergänzen und unterstützen, um somit den richtigen Weg im Leben zu beschreiten und sich den Eintritt ins Paradies zu verdienen. Im Islam spricht ein festgeschriebenes Gesetz dem ungeborenen Kind das Recht auf zwei Elternteile zu. Sein Vater, bzw. seine Mutter hat die Pflicht dazu den richtigen und geeigneten Partner zu finden. Ebenso ist es Aufgabe der Ehepartner den Kindern die Gottesfürchtigkeit zu lehren. Deshalb sollte der Ehepartner mit großer Verantwortung ausgewählt werden.
Für die Wahl des passenden Partners gibt es einige Punkte, die beachtet werden sollten. Jedoch sind es nur Ratschläge, keine Voraussetzungen für die Schließung eine Ehe.
- Religiosität und islamische Gottesfurcht: Beide Partner sollten derselben Religion angehören und ihren Glauben, und die damit verbundenen Regeln und Aufgaben gleich wahrnehmen. D.h. beide sollten sich an die selben Regeln halten.
- Herkunft: Beide sollten möglichst dieselbe Herkunft besitzen, aufgrund länderabhängiger Kulturen und Ethiken.
- Gesellschaftlicher Stand: Es sollte keine großen Unterschiede geben zwischen den gesellschaftlichen Ständen beider Ehepartner.
- Finanzielle Situation: Das Einkommen des Mannes sollte der Frau einen ähnlichen Lebensstandard bieten können, wie sie ihn auch vor der Eheschließung gewohnt war.
Eheschließung
Im Islam wird vorgeschrieben, dass während der Eheschließung zwei männliche Zeugen anwesend sein müssen, um die Aufrichtigkeit der Ehe zu bezeugen. Bevor der Ehevertrag zwischen dem islamischen Vormund der Frau und dem Bräutigam mündlich abgeschlossen wird, können Vereinbarungen, wie die Brautgabe, schriftlich festgehalten werden. Diese Brautgabe soll nicht in die Taschen des Vormunds fließen, sondern den Grundbaustein der Ehe bilden. Somit wird ein weiteres Vorurteil widerlegt, welches einen angeblichen „Kauf“ der Frau im Islam behauptet.
Scheidung im Islam
Eine Scheidung im Islam ist nur mit rechtlichen Gründen durchführbar. Einige Gründe dafür sind:
- Impotenz
- Geisteskrankheit
- Abfall im Glauben
- Ehebruch
für die Frauen
- Wenn der Mann nicht für den Unterhalt aufkommt
- Schlechte Behandlung
- Körperliche Gewalt
- Längere Abwesenheit des Mannes
- Gefangenschaft des Mannes
Ablauf der Scheidung
Der Mann hat bei widerrechtlichem Verhalten der Frau die Möglichkeit, eine Scheidung einzureichen. Bevor er dies jedoch tun kann, muss er drei Phasen durchleben:
1. Phase: Der Mann muss seine Frau auf die Probleme aufmerksam machen und versuchen mit ihr eine Lösung zu finden.
2. Phase: Scheitert der Versuch der Behebung der Probleme, so muss der Mann den Verkehr mit seiner Frau einstellen.
3. Phase: In dieser Phase kann er weitere Maßnahmen gegen seine Frau vornehmen. (Keine Gewalt, nichts Quälendes, Verletzendes oder Schmerz Verursachendes.)
Hat der Mann diese 3 Phasen abgeschlossen, kann er sich vorübergehend von seiner Frau scheiden lassen, muss jedoch für weitere 3 Monate mit ihr zusammen leben. Verbleibt es nach den 3 Monaten bei der Trennung, ohne Geschlechtsverkehr, sind beide offiziell geschieden.
Bei der Frau läuft es ähnlich ab. Auch sie muss 3 Phasen durchlaufen.
1. Phase: Diese Phase entspricht exakt der Phase des Mannes.
2. Phase: Hier spricht die Frau die letzte Warnung aus. Die Warnung vor Gottes Strafe.
3. Phase: Nun kann die Frau rechtliche Schritte gegen ihren Mann einleiten. Zunächst kann ein Familienangehöriger hinzugezogen werden. Schafft dieser es nicht den Streit zwischen den Partnern zu schlichten, wird das Gericht benachrichtigt. Wie hierbei vorgegangen wird, entscheidet der Richter. Es fängt an mit einer Geldstrafe und kann mit einer Haftstrafe enden.
Scheidungsverbote
Es gibt Situationen, in denen der Islam eine Scheidung verbietet:
- Während eines Wutausbruchs.
- Unter Alkoholeinfluss.
- Während der Monatsregel der Frau, oder zwischen zwei Monatsregeln, wenn der Mann währenddessen Geschlechtsverkehr mit ihr hatte. Dieses Gesetz gilt, da die Frau während dieser Zeit schwanger werden könnte und diese Tatsache eine der beiden Parteien umstimmen könnte.